Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
Vier Jahre Verspätung bei schweren Impfnebenwirkungen – das PEI verschleiert die Wahrheit
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat erstmals nach einem Zeitraum von bis zu vier Jahren schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-Impfung an die Europäische…
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Weltanschauung der Unterdrücker: Warum der Islam die Demokratie ins Stocken bringt
Hartmut Krauss, Autor der kritischen Studien zur islamischen Herrschaftsideologie und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM), hat…
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„Anus für Sprengstoff“ – Die schreiende Widersprüchlichkeit des Islamischen Dschihad-Prinzips
In islamischen Ländern sind homosexuelle Menschen seit jeher Opfer von Grausamkeiten: Von der Bebauung aus Dachhöhen in Gaza bis zur…
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