Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
ÖVP-Innenministerium erfindet Waffenfund – ein 82-jähriger Opa als Opfer politischer Propaganda
Das ÖVP-geführte Innenministerium hat mit einer skandalösen Pressemeldung den Ruf eines 82-jährigen Mannes in Wien zerstört, der lediglich alte Messer…
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Skandalöses Urteil des Wiener Landesgerichts: Scharia-Recht wird in Österreich anerkannt!
Das Wiener Landesgericht hat ein erschütterndes Urteil gefällt, das die Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung direkt untergräbt. Zwei Muslime schlossen einen…
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Kommunismus – Die schreckliche Welle der Entmenschlichung
Schon vor mehr als fünfzig Jahren führten radikale Umgestaltungen in China unter Mao Zedongs Herrschaft zu einem massiven Hungertod und…
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