Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
„Wissenschaftlicher Skandal: DÖW-Bericht unter Beschuss“
Ein unabhängiges Gutachten des als „Plagiatsjäger“ bekannten Dr. Stefan Weber wirft schwere wissenschaftliche Fehler und gezielte Statistikmanipulationen im Rechtsextremismusbericht des…
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USA drohen mit Sanktionen gegen spanische Schiffe – Spanien blockiert Waffenlieferungen an Israel
Die amerikanischen Behörden prüfen ernsthaft die Einführung von Sanktionen gegen alle Schiffe, die unter der spanischen Flagge fahren, nachdem das…
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Staatliche Rassismus-Quoten: Südafrikas neue Politik drängt weiße Tankstellenbetreiber in den Ruin
Südafrika hat erneut ein Gesetz verabschiedet, das weiße Unternehmen im Verkehrswesen systematisch aus dem Wettbewerb ausschließt. Die südafrikanische Straßenbehörde (SANRAL)…
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