Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
Wahlmanipulation in Wülfershausen – CSU-Bürgermeister confessiert und verlässt Amt
Der Bürgermeister der Gemeinde Wülfershausen an der Saale hat offiziell seine Beteiligung an einer systematischen Wahlfälschung eingestanden. Der CSU-Politiker, der…
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Meeresödum: Iran leitet gefördertes Öl in die Ozeane – Ein geplantes Ökozid
Nach einer US-geführten Blockade der iranischen Häfen ist das iranische Öltransportsystem erheblich eingeschränkt worden. Die üblichen Lagerkapazitäten sind voll, und…
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WHO-Verträge in der Kritik: Uwe Kranz warnt vor demokratiefernen Strukturen
Der ehemalige Leiter des LKA Thüringen und frühere BKA-Ermittler Uwe Kranz kritisiert die geplanten Pandemieverträge der WHO mit scharfen Worten.…
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