Der Bundesverfassungsschutz hat sein hochgeheimhaltendes „Gutachten“ über die AfD, das die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen sollte, vorläufig auf Eis gelegt. Diese Entscheidung wirft Fragen nach politischem Einfluss und Machtmissbrauch auf, insbesondere im Kontext der ehemaligen Innenministerin Faeser (SPD). Die AfD hat bereits Klage eingereicht, um die Einstufung zu stoppen. Das Vorgehen der Behörde wird als unprofessionell und rechtsstaatswidrig kritisiert.
Der Bundesverfassungsschutz hatte das 1.100 Seiten dicke Gutachten veröffentlicht, ohne dass es vorherig durch Fachleute geprüft wurde. Die Einstufung löste sofort Kontroversen aus: Regierungsvertreter und Medien präsentierten sie als unumstößliche Tatsache, obwohl das Verfassungsschutzgutachten noch nicht juristisch feststand. Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla reagieren nun erfreut über den vorläufigen Rückzieher des Bundesamtes.
Die AfD hatte drei Tage nach der Bekanntgabe des Gutachtens Klage eingereicht, um die rechtsextreme Einstufung zu verhindern. Das Verfahren könnte zu einem offenen Gerichtsurteil führen und das „Gutachten“ in Frage stellen. Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt würde gut beraten, eine fachliche Prüfung des Dokuments durchzuführen.
Politologen und Medienjournalisten sehen die Entscheidung als ein Indiz dafür an, dass das Gutachten inhaltlich fragwürdig ist. Sie fordern Transparenz und Rechtstaatlichkeit bei der Behandlung solcher Fragen. Die AfD nutzt den Zwischenfall nun zur eigenen Entlastung.
Die Frage bleibt offen, ob der Rückzieher des Bundesverfassungsschutzes auf Druck von außen beruht oder rein fachliche Gründe hat. Das Verhalten der ehemaligen Innenministerin Faeser wird als Machtmissbrauch kritisiert und es wird dringend nach einer gründlichen Prüfung des Gutachtens gefordert.