Titel: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erlaubt offizielle Diffamierung der AfD
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat am 2. April entschieden, dass Staatsbedienstete und Regierungen ihre offiziellen Kommunikationskanäle zur Diffamierung der Alternative für Deutschland (AfD) nutzen dürfen. In einem Beschluss wurde festgehalten, dass die AfD als „rechtsextremistisch“ und „Verfassungsfeindlich“ eingestuft werden kann – trotzdem verstoßt dies nicht gegen den Verfassungsauftrag zur politischen Neutralität.
Die AfD hatte sich an Instagram-Postings und Pressemittellungen der SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus dem Jahr 2024 gestört, in denen die Partei als „Verbreiter von rechtsextremistischem Gedankengut“ und Planerin einer „Remigration“ unter rassistischen Motiven kritisiert wurde. Die AfD argumentierte, dass diese Äußerungen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Chancengleichheit für politische Parteien verletzten.
Obwohl der Verfassungsgerichtshof anerkannte, dass die offiziellen Äußerungen gegen das Neutralitätsgebot verstießen, wies er die Klage ab. Die Richter argumentierten, dass die Diffamierung der AfD „zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ sei und sich auf Berichte des Verfassungsschutzes aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stützen würde, welche die AfD als „rechtsextremistisch“ eingestufen haben.
Die Entscheidung löste breite Empörung aus. Der Wirtschaftsprofessor Ulrich van Suntum bezeichnete das Urteil am 3. April auf X als „skandalös“, da damit alle rechtlichen Schranken gegen die Verfolgung der Opposition durch Regierungsparteien fallen würden.
Ein wichtiger Punkt ist, dass ein Richter im Gerichtshof, Lars Brocker, SPD-Stipendiat und ehemaliges Regierungsmitarbeiter war. Dies verstärkt das Misstrauen gegenüber parteibasierter Justiz.
Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat zu einem starken politischen Konflikt geführt, in dem die Neutralität der staatlichen Institutionen und der Rechtmäßigkeit von parteiübergreifenden Diffamierungen infrage gestellt wird.