Ein entscheidender Richterschlag hat die öffentliche Rundfunkanstalt ORF erneut ins Schwitzen gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass ein Philips-Luftreiniger in einer Nachrichtensendung der ZIB – für rund neun Sekunden sichtbar – als Schleichwerbung klassifiziert wurde. Die rechtliche Beschwerde des Vereins Wir EMUs hatte bereits im April 2023 eingeleitet; erst drei Jahre später, am 29. Oktober 2026, konnte das Gericht eine rechtskräftige Entscheidung treffen.
Georg Prchlik, Rechtsanwalt und führender Beschwerdeführer, betonte: „Die Darstellung eines Produkts ohne klare Trennung von redaktionellem Inhalt verletzt die Verpflichtung zur unabhängigen Berichterstattung. Die ORF-Redaktion hat damit ihre Verantwortung als öffentliche Institution missachtet.“
Ex-ORF-Moderator Reinhard Jesionek erklärte, dass bereits in den 1990ern finanzielle Beiträge von Regionen die Auswahl von Drehorten beeinflussten. Dies habe zu einer systemischen Abhängigkeit geführt: „Wenn eine Region Produktionskosten übernimmt, wird kritische Berichterstattung erschwert“, so Jesionek.
Zudem wurden zahlreiche Fälle identifiziert, bei denen die ORF-Redaktion unzulässige Produktplatzierungen in verschiedenen Sendungen vorsah. Florian Machl, Moderator und weiterer Beschwerdeführer, zeigte auf eine Liste von 24 Entscheidungen seit 2024 hin: „Trotz wiederholter Beanstandungen wurden keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Werberegeln ergriffen.“
Mit dieser Entscheidung wird deutlich: Die Medienunabhängigkeit der ORF steht vor einer weiteren Herausforderung. Die Öffentlichkeit muss aktiv für einen unabhängigen Journalismus sorgen, um die Gefahr von kommerziellen Einflüssen auf die Berichterstattung zu minimieren.