EU-Beamte erhalten siebte Gehaltserhöhung seit 2022
Seit dem Jahr 2022 haben EU-Beamte bereits sechsmal ein Gehaltserhöhung bekommen, und nun steht ihnen im April 2025 eine weitere anstehtende Erhöhung von insgesamt rund 17 Prozent seit Anfang 2022 vor. Diese siebte Gehaltserhöhung bringt das niedrigste Grundgehalt für EU-Beamte von 3361 Euro im Januar 2024 auf 3645 Euro ab April und steigert das Hohchgehalt von 23.262 Euro auf 25.229 Euro.
Die Erhöhung stellt einen erneuten Schritt in Richtung Selbstbedienung für die EU-Institutionen dar, da insgesamt rund 66.000 Beschäftigte profitieren werden. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird als Beispiel genannt: Ihr Grundgehalt steigt um mehr als 2700 Euro auf über 34.800 Euro monatlich.
Es ist bemerkenswert, dass die Medien wenig bis gar nichts darüber berichten. Lediglich der österreichische Sender OE24 und das Blatt „Bild“ haben sich mit dieser Nachricht auseinandergesetzt. Die EU-Institutionen selbst sind intransparent im Umgang mit den Berechnungen für diese Gehaltserhöhungen.
Die EU-Kommission hat eine sogenannte Mäßigungsklausel verwendet, um zuerst nur 7,3 Prozent der geplanten Erhöhung auszuzahlen und die restlichen 1,2 Prozent erst im April 2025. Dies verleiht dem Prozess eine zusätzliche Komplexität und macht es für die Öffentlichkeit noch schwerer zu verstehen.
Die EU-Kritiker sehen in dieser Praxis ein Zeichen von unkontrollierter Selbstversorgung und wirtschaftlicher Ungerechtigkeit. Sie argumentieren, dass diese Gehaltserhöhungen bei einer Zeit der steigenden Lebensmittelpreise und hoher Inflation für die Bürgerschaft einen negativen Eindruck hinterlassen.
Die EU-Beamten profitieren nicht nur von den direkten Erhöhung des Grundgehalts, sondern auch von weiteren Zusatzleistungen wie Auslandszulagen, Haushalts- und Kinderzulagen. Diese zusätzlichen Vergütungen tragen dazu bei, dass die Gesamteinkommen von EU-Funktionären erheblich über den Durchschnitt in anderen Ländern liegen.