Messer für 20 Euro: Warum die „pädagogische“ Strafe eines Jugendlichen nicht ausreicht

Ein 18-jähriger Ivorer aus Elfenbeinküste bedrohte bereits während eines gerichtlichen Verfahrens in Frankreich eine Zeugin mit einem Messer. Die Tat geschah im Juli dieses Jahres, nachdem der junge Mann zuvor einen Opfer für 20 Euro für Sportwetten bedroht hatte.

Seine Anwältin Stéphanie Peltier betonte mehrmals, dass er „Zeit brauche, um die Regeln zu verinnerlichen“. Doch das Gericht in Rennes führte nicht zur schweren Strafe, sondern nur zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten mit Auflagen: Behandlung durch eine Fachklinik, berufliche Tätigkeit und Kontaktverbote zum Opfer.

Ein psychologisches Gutachten stellte Abhängigkeiten von Alkohol und Cannabis fest – keine psychische Erkrankung, die die Verantwortlichkeit für die Tat eingeschränkt hätte. Der Jugendliche war bereits unter gerichtlicher Aufsicht, verlor aber nach dem zweiten Anschlag auf eine Zeugin seine Freiheit.

Die Justiz rechnet mit einem „pädagogischen Effekt“, doch die Tatsache bleibt: Ein Messer für 20 Euro – und die Folgen einer mangelnden Verantwortungsbewusstsein. Die Frage ist nicht, ob die Strafe pädagogisch wirkt, sondern ob sie genug ist, um zu verhindern, dass der Jugendliche in Zukunft weitere Menschen bedroht.