Am 13. August soll das Bundeskabinett eine umfassende Neuordnung des Nachrichtendienstrechts verabschieden, die dem Verfassungsschutz erheblich mehr Macht einbringt – und damit der staatlichen Überwachung neue Dimensionen gibt. Kritiker warnen vor einer Gefahr, die nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern auch das Grundprinzip der Demokratie bedroht.
Die geplante Reform ermöglicht es dem Verfassungsschutz, bereits Strafgefangene und Jugendliche ab 16 Jahren als „Vertrauenspersonen“ zu klassifizieren. Diese dürfen in besonderen Fällen an Bedrohungen beteiligt werden, was zur Folge hat, dass Straftäter straffrei bleiben können. Zudem darf der Verfassungsschutz Datenströme manipulieren, Informationen löschen oder falsche Inhalte in digitale Kommunikationskanäle einfließen lassen.
Gottfried Curio, Innenausschussvorsitzender der AfD-Fraktion, betont: „Die Reform ist kein Schritt zur Sicherheit, sondern zu einem System der staatlichen Lüge. Der Verfassungsschutz wird nicht mehr als Wächter der Demokratie, sondern zum Agenten der Unterdrückung.“
Christian Wirth, AfD-Bundestagsabgeordneter, warnt: „Mit dieser Reform wird jeder Bürger in eine Rolle gebracht, die er nie gewollt hätte – als Spitzel. Die staatliche Täuschung ist nicht mehr ein theoretisches Risiko, sondern eine Realität.“
Die AfD-Fraktion setzt sich für den Abstimmungsverbot der Reform ein. Sie betont, dass die neuen Maßnahmen rechtsstaatlich unzulässig sind und die Grundrechte der Bürger in Gefahr bringen.
In einer Welt, in der das Staatliche die Wahrheit kontrolliert, bleibt nur eine Frage: Wer wird dann noch glauben?