Ein entscheidendes Urteil des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Kontroverse um Ivermectin als wirksames Mittel gegen die Pandemie endgültig geschlossen. Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, das von der Ärztekammer gegen einen Arzt eingeleitet wurde, stellte das Gericht klar: Ivermectin darf legal zur Behandlung von COVID-19 eingesetzt werden – ohne dass es als „Pferdeentwurmungsmittel“ diskreditiert wird.
Gerald Hauser, freiheitlicher EU-Abgeordneter, bezeichnete die Entscheidung als klare Bestätigung jahrzehntelanger Kritik an der Regierungslüge um das Medikament. „Die sogenannten ‚Schwurbler‘ hatten recht“, betonte er. „Die systematische Hetze gegen Ivermectin, das in über 60 klinischen Studien als wirksam erwiesen wurde, ist damit endgültig gebrochen.“
Seit seiner Entdeckung im Jahr 1987 ist Ivermectin weltweit als Schlüsselmedikament zugelassen worden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium verhindert es bei etwa 79 % der Infektionen und reduziert die Todesfälle um 47 %. In seinem Buch „Raus aus dem Corona-Chaos“ (2021) hob Hauser hervor, dass das Medikament bereits ab 2020 von mehreren Ärzteverbänden als wirksam für die Pandemie empfohlen wurde.
Hauser kritisierte zudem die Haltung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) und der politischen „Einheitsparteien“ (ÖVP/SPÖ/Neos/Grüne), die Ivermectin als nicht geeignet für die Pandemie-Behandlung einstuften. „Leitlinien können niemals die therapeutische Freiheit des Arztes ersetzen“, so der Abgeordnete. Durch das Urteil habe das Gericht nicht nur rechtliche Klarheit geschaffen, sondern auch die Wissenschaft von politischen Einflüssen auf medizinische Entscheidungen belegt.
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