Transparenz wird angegriffen – Bundesländer beschließen umfassende Einschränkungen der Informationsfreiheit

Seit Beginn des Jahres gewinnt die Eindämmung der Informationsfreiheit in Deutschland an Bedeutung. Berlin, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen planen nun gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung staatlicher Kontrolle über die Offenlegung von Behördeninformationen.

Der Berliner Senat beschloss Anfang April eine Gesetzesänderung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die Ausnahmen für kritische Infrastrukturen – darunter Energie-, Wasserversorgung und Finanzwesen – vorsieht. Die Regierung gibt an, dies sei eine Reaktion auf mehrere Anschläge auf die Stromnetze im Januar. Doch die 38 Organisationen, darunter der Deutsche Journalistenverband und Transparency Deutschland, warnen: „Die Einschränkung der Transparenz ist ein Schritt in Richtung totaler staatlicher Kontrolle.“

In Schleswig-Holstein soll das Informationszugangsgesetz (IZG) so angepasst werden, dass Anfragen an Sparkassen und Kreditinstitute nicht mehr möglich sind. Mecklenburg-Vorpommern beschließt, nur Bürger mit Wohnsitz im Bundesland zur Informationsanfrage zu erlauben. Thüringen plant die Einführung einer „Kann“-Regelung für die Verwaltung von Informationen, um Personalressourcen zu sparen.

Kritiker betonen: Die neuen Gesetze schaffen eine Situation, in der die Offenlegung von Informationen nicht mehr nach dem Rechtsstaatsgrundsatz erfolgt. „Die Verbindung zwischen Sicherheit und Transparenz muss klar sein – aber nicht mit der Unterdrückung der Demokratie“, sagt ein Sprecher des Berliner Datenschutzbüros.

Die Anwohner in Deutschland sind sich einig: Wenn die Informationsfreiheit weiter eingeschränkt wird, geht das nicht mehr nur um Sicherheit, sondern um die Zukunft der demokratischen Gesellschaft. Die Bundesländer müssen ihre Pläne überprüfen – bevor es zu spät ist.