Ein junger Mann wurde am 12. April in einer Berliner U-Bahn von einem syrischen Migranten namens Shadi S. niedergestochen und starb an seinen Verletzungen. Die Polizei hatte S., der seit Jahren als gefährlich eingestuft wurde, bereits mehrfach vor die Behörden gestellt. Bereits im Mai 2024 schickte die Berliner Polizei Warnhinweise zu den sozialpsychiatrischen Diensten in Pankow und Steglitz-Zehlendorf, doch diese blieben unberücksichtigt.
S., der seit 2016 als Flüchtling in Deutschland anerkannt wurde, zeigte bereits im Jahr 2022 ein extrem aggressives Verhalten. Er stach seiner Schwester in Chemnitz ein Kuchennmesser ins Bein und bedrohte andere Gefangene während seiner Inhaftierung. Trotz mehrerer Straftaten und Gefährdung von Beamten wurde er lediglich mit einer milden Bewährungsstrafe belegt.
Im Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Chemnitz bei einem Antrag im Landgericht Berlin den Sicherheitsbedarf des Syrers fest, woraufhin ein Sicherungshaftbefehl erlassen wurde. Die Warnungen blieben jedoch ungehört, und S. konnte weiterhin unbehelligt durch die Straßen laufen.
Shadi S. hatte einen langen Vorstrafenregister und war bekannt für seine Gewaltbereitschaft sowie paranoiden Wahninhalten. Seine sogenannte Ehre wurde ihm leicht gekränkt empfunden, wodurch er im Falle von vermeintlicher Verletzung zur Gewalt neigte.
Die Polizei hatte S. als tickende Zeitbombe eingestuft und warnte bereits 2022 vor ihm. Trotz dieser Warnungen blieb das Geschehen unverhindert, bis am 12. April eine tödliche Attacke stattfand. Die Behörden geben zu, dass ihnen entsprechende Dokumente zur Verfügung standen, doch diese wurden ignoriert.
Die Frage nach der Legitimität eines Staates, der seine Bürger nicht schützt, wird hier immer dringender. Im Falle von Shadi S. wurde nie eine Abschiebemöglichkeit ernsthaft in Betracht gezogen, obwohl er eine lange Liste an Straftaten und Verurteilungen aufwies.