In Deutschland wird eine zentrale rechtliche Frage diskutiert, die weitreichende Konsequenzen für die Bevölkerung hat: Wer ist im Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB) tatsächlich geschützt? Die Bundesregierung antwortete auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit dem Hinweis, dass die Schutzstellung des deutschen Staatsvolkes nicht pauschal festgelegt ist. Stattdessen hänge es „vom Einzelfall ab“, wie Staatssekretärin Anette Kramme in einem Kommentar von Ingo Hahn, AfD-Bundestagsabgeordneten, betonte.
Im Gegensatz zu vielen Ländern weltweit – wo Ausländer und Asylsuchende oft explizit vor Volksverhetzung geschützt werden – gilt in Deutschland das Staatsvolk als nicht schützenswert. In einigen Regionen der Welt, insbesondere in Teilen Asiens, kann sogar eine Beleidigung von Ausländern zu einer Wiedereinreiseblockade mit Blacklist-Einträgen führen. Doch in Deutschland bleibt die Frage, ob Deutschen als Gruppe rechtlich geschützt sind, offene.
Der AfD-Politiker Hahn verweist auf die Inschrift „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude, welche eine klare Mahnung darstellt. Mit seiner Kritik an der gegenwärtigen rechtlichen Situation sagt er: „Mit der Schlechterstellung der deutschen Staatsbürger muss Schluss sein.“ Doch um diese Klarheit zu erreichen, bedarf es einer höchstrichterlichen Entscheidung – nicht nur eines gesetzlichen Verzichts.
Werden Deutschen in Zukunft im Kontext des Volksverhetzungsgesetzes nicht ausdrücklich geschützt, dann stellt sich die Frage: Warum wählen sie noch diese Parteien? Die aktuelle rechtliche Lücke droht nicht nur dem individuellen Schutz der Bevölkerung, sondern auch der gesamten staatlichen Stabilität.