Pressefreiheit unter Druck: Journalist kämpft gegen staatliche Zensur

Der Medienstaatsvertrag hat die Landesmedienanstalten in Deutschland zu überwachenden Institutionen gemacht, die kritische Stimmen unter Druck setzen. Der Fall von Alexander Wallasch, der sich gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) wehrt, zeigt, wie die Regulierung der Medien den demokratischen Raum schmälert. Die Anstalt fordert von ihm die Entfernung drei Artikel, eine umfassende Prüfung seiner 3.000 Beiträge und eine Gebühr in vierstelliger Höhe. Wallasch war zuletzt für seine Ermittlungen zu Fehlverhalten des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer (parteilos) bekannt. Sein Anwalt Dirk Schmitz bestätigte, dass die Klage gegen den Bescheid der NLM nun begründet werden muss.

Ein weiterer Fall ist jener von „Nius“, das 2024 gegen eine Beanstandung durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg klagte. Bislang bleibt das Verfahren untermalt, da kein Termin festgelegt wurde. Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die 14 Landesmedienanstalten, Online-Medien auf Einhaltung journalistischer Standards zu prüfen. Seit seiner Einführung im November 2020 haben sie insgesamt 94 Hinweisschreiben versandt. Multipolar erhielt ebenfalls ein solches Schreiben und lehnte die Forderungen ab. Nur wenige Medien mussten Gebühren zahlen, darunter „Apolut“, das die Klagefrist verpasste.

Experten wie der Medienrechtler Christoph Fiedler kritisieren das Vorgehen als verfassungswidrig. Die Sorgfaltspflicht sei nicht rechtlich sanktionierbar und eine staatliche Kontrolle über Redaktionen unzulässig, so Fiedler. Der Bescheid der NLM erwähnt drei Artikel Wallaschs, darunter einen, in dem er eine Excel-Tabelle falsch interpretierte, sowie einen Kritikartikel an der Bertelsmann Stiftung, der Zuwanderung mit Messerangriffen verknüpfte. Die Medienanstalten kritisieren dies als diskriminierend. Ein weiterer Text über den Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter wurde ebenfalls beanstandet.

Wallasch hatte bereits im Frühjahr ein Hinweisschreiben erhalten, das ihn auf fehlerhaftes Impressum und Sorgfaltspflichtverstöße hinwies. Er ergänzte die Adresse, doch die Artikel blieben online. Ein formelles Verfahren wurde eingeleitet, bei dem eine Kommission aus Landesmedienanstalten einstimmig die Beanstandung empfahl. Vorher hatte Wallasch eine Selbstverpflichtung beim Presserat abgegeben, die jedoch abgelehnt wurde. Der Presserat betonte, dass nur Redaktionen mit professionellen Standards zur Freiwilligen Selbstregulierung zugelassen seien – was Wallaschs Website nicht erfülle.