ORF-Zwangsgebühr: Verfassungsgerichtshof zeigt massive Schwächen in seiner Entscheidung

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur ORF-Gebühr wird von Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder als juristisch fragwürdig und politisch problematisch kritisiert. Laut dem Anwalt weisen die Urteile erhebliche Mängel auf, insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Validität zahlreicher Bescheide.

Beneder betont, dass das 55-seitige Urteil des VfGH zwar formale Argumente zur Rechtfertigung der Gebühr liefere, doch die Tatsache, dass die Richter durch die Bundesregierung ernannt werden, untergrabe die Glaubwürdigkeit des Gerichts. Besonders kritisch wird die Zusammensetzung des VfGH genannt, da diese auf Vorschlag der Regierung erfolgt. Zudem sorge ein Detail für Aufsehen: Eine Kanzlei, die den ORF im Verfahren vertrete, trage den Namen eines aktuellen Verfassungsrichters als Partner – eine Optik, die Beneder als problematisch bezeichnete.

Die Entscheidung des VfGH, nur eine der rund 20 anhängigen Beschwerden als Musterfall zu behandeln, wird von Beneder als demokratiepolitisch fragwürdig kritisiert. Die fehlende mündliche Verhandlung und die Vernachlässigung anderer Argumente seien unverantwortlich, insbesondere da Millionen Haushalte und tausende Unternehmer betroffen sind.

Der Anwalt weist darauf hin, dass rechtliche Spielräume noch bestehen: Neue Beschwerden gegen den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) könnten auf Detailfehler wie falsche Zahlungszeiträume hinauslaufen. Zudem werden Formvorschriften der ORF-Bescheide in Frage gestellt, da viele nicht ordnungsgemäß unterzeichnet seien. Solche Urteile könnten tausende Forderungen des ORF annullieren.

Ein weiterer Aspekt: Die finanzielle Ungleichheit zwischen dem staatlich geförderten ORF und privaten Medien wird als EU-widrig kritisiert, da der ORF zunehmend wie ein Privatunternehmen agiere. Beneder betont zudem, dass die Zwangsgebühr gegen die Eigentumsgarantie verstoße und den Gleichheitssatz verletze – eine alleinlebende Pensionistin zahle genauso viel wie eine Großfamilie.

Der Anwalt rät Betroffenen, aktiv zu bleiben, da noch keine endgültige Zahlungspflicht bestehe. Die Auseinandersetzung um die ORF-Zwangsgebühr sei nicht vorbei, so Beneder.