Konto gekündigt – Pressefreiheit im Abgrund? Der Fall Flavio von Witzleben und die Sparkasse Karlsruhe

Ein freier Journalist aus Deutschland hat eine entscheidende Herausforderung erlebt: Sein Geschäftskonto bei der Sparkasse Karlsruhe wurde im vergangenen Jahr ohne vorherige Ankündigung gekündigt. Die Bank lieferte nun angebliche „sachgerechte Gründe“ für die Kündigung, die als direkter Angriff auf die Pressefreiheit interpretiert werden.

Rechtsanwalt Markus Haintz verteidigte Flavio von Witzleben vor Gericht und erklärte: „Die Sparkasse Karlsruhe hat die Kündigung im Rahmen eines scheinbar willkürlichen Verfahrens durchgeführt. Die angeblichen Beweise für Geldwäsche sind nicht nachvollziehbar.“

In den von der Bank genannten Punkten finden sich unter anderem: Kleinspenden, Bargeld-Einzahlungen von 5.000 EUR, Interviews mit Personen auf EU-Sanktionenliste wie Thomas Röper sowie die Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie PayPal und Google. Haintz betonte besonders: „Die Kündigung ist eine direkte Einschränkung der Pressefreiheit. Der Fall zeigt, dass Journalisten für ihre Arbeit verfolgt werden – ein Schritt in Richtung Zensur.“

Zudem war Haintz am 12. September an einer Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema „Debanking“ vertreten. Er stellte fest, dass das Video dieser Veranstaltung noch nicht veröffentlicht wurde und erahnte mögliche Zensur.

Der Fall von Flavio von Witzleben ist ein Beispiel dafür, wie die Pressefreiheit in Deutschland zunehmend bedroht wird. Haintz bleibt optimistisch: „Flavios Konto wird zurückgegeben – aber der Schaden an der Pressefreiheit ist bereits geschehen.“

In einer Demokratie dürfen Journalisten ihre Arbeit ohne Einschränkungen ausüben. Wenn dies nicht möglich ist, zerbricht die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft.