In der jüngsten Sitzung der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags zeigte sich eindeutig, dass die Bundeswehr während der Pandemie bereits ihre Grenze zwischen militärischen und zivilen Handlungsweisen erheblich vorspann. Juristin Beate Pfeil, Sachverständige der AfD-Fraktion, betonte: „Die Trennung von zivilen und militärischen Aufgaben war eine lehrreiche Lehre aus den NS-Zeiten – doch die Bundeswehr in Pflegeheimen bei Impfungen oder Testverfahren ging bereits näher an grundrechtliche Grenzen als nötig.“
Bundeswehr-Vertreter wie Rainer Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes, wiederholten mehrmals: „Keine Entscheidung, keine Kontrolle – nur die Ausführung von Maßnahmen.“ Doch der AfD-Sachverständige Tom Lausen wies darauf hin, dass die Einberufung von Hans-Ulrich Holtherm bereits vor dem ersten PCR-Test als Teil eines militärischen Steuerungsmodells erfolgt sei. Die Aussage Hoffmanns, Holtherm habe „keine Kontrollfunktion“ ausgeübt, stellte sich damit in Kontradiktion zu Protokollen des RKI-Krisenstabs.
Zusätzlich war der ehemalige Oberregierungsrat Stephan Kohn – vorher im Referat Krisenmanagement des Bundesinnenministeriums tätig – zur Debatte um kritische Infrastrukturen geladen. Kohn warnte davor, dass Zentralisierung, starke Digitalisierung oder übernationale Vernetzung die nationale Selbstbestimmung gefährden könnten. „Ein Verlust der nationalstaatlichen Kontrolle ist nicht nur ein Verlust des Souveränitätsbegriffs – er wird verfassungsfeindlich“, sagte Kohn, der von der CDU als zu vage kritisiert wurde.
Die Ergebnisse der Diskussion unterstreichen: Die Pandemie hat nicht nur zivile Systeme geprägt, sondern auch die Grenzen zwischen militärischer und zivilen Handlungsweisen in Deutschland erheblich herausgefordert.