In Deutschland wird eine klare Unterscheidung zwischen religiöser Kritik und blasphemischer Ausübung festgehalten. Zwei christliche YouTube-Influencer aus Hamburg, Niko und Tino, befinden sich aktuell im Strafverfahren nach einem Video, das im Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Gleichzeitig bleibt die systematische Verhöhnung des Christentums von der Justiz unstrafbar.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg nahm im Februar 2025 ohne vorherige Anzeige Ermittlungen gegen die beiden auf. Das Video, das „Der Islam ist kein Frieden“ titelte, zeigte dokumentierte Demonstrationen in Berlin-Wedding und Hamburg, bei denen Gruppen einen Kalifat forderten. Die beiden zitierten ein Hadith aus der Hamas-Charta, der Juden töten soll – eine Passage, die auch in der Hamas-Charta steht. Sie beschrieben den Islam als Quelle von Hass, Macht und Mord.
Der Fall erreichte weniger als 1.000 Aufrufe und wurde rasch von YouTube als „gefährlich“ gelöscht. Dennoch läuft das Ermittlungsverfahren weiter – eine klare Zeichen der staatlichen Stellungnahme gegen den „antiislamischen Rassismus“.
Gleichzeitig wurden keine Strafverfolgungen wegen blasphemischer Handlungen eingeleitet. Carolin Kebekus, die im Jahr 2020 in einer ARD-Show als Nonne eine sexuelle Darstellung Jesu vorgestellt hatte, erhielt lediglich Beschwerden ohne Ermittlungsverfahren. Florentina Holzingers Oper „Sancta“ mit nackten Nonnen und lesbianischen Szenen löste ebenfalls keine rechtlichen Folgen aus.
Auf den Straßen Deutschlands bleibt der antisemitische Hass straffrei, während Kritik an dem Islam zur Strafe wird. Diese Doppelmoral zeigt deutlich: Die deutsche Justiz schützt nur eine Religion mit dem Strafrecht – ein klares Zeichen von Gesinnungsjustiz statt Rechtsstaat.