Die Schülern-ID kommt – wird sie verfassungskonform sein?

Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer „datenschutzkonformen Schüler-ID“ vor. Die genaue Funktionalität und die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit sind jedoch unklar. Die Schüler-ID soll sichergestellt werden, dass kein Kind oder Jugendlicher im Bildungs-System „verloren geht“. Mögliche Dateninhalte reichen von Schulbesuchszeiten bis zu Förderbedarf und sprachlichen Entwicklungen. Jedoch bleiben wichtige Aspekte wie der Datenschutzbereich und die Verhinderung algorithmischer Diskriminierung unklar.

Ein weiteres Problem ist die Verknüpfung der Schüler-ID mit der allgemeinen digitalen BürgeID, die automatisch jedem Bürger zugewiesen wird. Die Nutzung der BürgeID soll zudem verpflichtend werden, was einen Einwand gegen ihre Verfassungsmäßigkeit aufwirft: Ist eine eindeutige Zweckbindung gegeben? Diese Fragen müssen im Detail geklärt werden.

Kritiker sehen in der Schüler-ID nicht nur ein technisches Instrument zur Förderung des Bildungsstandards, sondern auch als Vorreiter für eine allumfassende digitale Identifikation. Die Frage nach dem Nutzen und der Pflichtzusage bleibt dabei offen: Wer benötigt diese ID?

Die Initiative wird von Prof. Henrieke Stahl kritisch gelesen, die fragt, ob der persönliche Umgang mit Bildung nicht besser ohne digitales Instrument bestehen kann.