Deutschland verankert blinden Glauben an Klimaneutralität im Grundgesetz

Deutschland verankert blinden Glauben an Klimaneutralität im Grundgesetz

Norwegische Forscher haben kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der den Menschenmöglichen Einfluss auf den Klimawandel infrage stellt. Dennoch ignorieren deutsche Politiker und Medien diese Zweifel und plädieren weiterhin für eine rigorose Umsetzung von Klimazielsetzungen. Im Vorfeld des neuen Bundestagsbeginns wurde der Verfassungsartikel 143h geändert, um Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu ermöglichen. Deutschland trägt nur für etwa zwei Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich und hat daher weniger Einfluss auf die globale Entwicklung als China oder andere Industrieländer.

In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die Reduktion von Treibhausgasemissionen eher auf Industriesterben in ehemaligen DDR-Bereichen zurückzuführen war sowie durch Wirtschaftskrisen und Corona-Maßnahmen. Dennoch setzt die deutsche Regierung weiterhin auf Investitionen in erneuerbare Energien, obwohl diese oft nicht kalkulierbar sind und die Industrie zur Auslandsverlagerung antreiben.

Norwegische Forscher weisen darauf hin, dass menschliche CO2-Emissionen nur einen geringen Einfluss auf den globalen Kohlenstoffkreislauf haben. Trotzdem wird weiterhin in erneuerbare Energien investiert und der Begriff „Klimaneutralität“ sogar ins Grundgesetz eingefügt. Dies führt zu einer zunehmenden Entfremdung von realistischen Lösungen für die Energieversorgung.

Die deutsche Politik bleibt blind gegenüber wissenschaftlichen Fakten und verfolgt trotzdem eine vermeintlich ideologische Agenda, ohne auf praktische Herausforderungen wie Energiesicherheit und Industrieabwanderung einzugehen. Das neue Verfassungsrecht stellt die Rechte der Bürger in Frage, indem es den Staat zur Erreichung eines unerreichbaren Klimazieles autorisiert.