Der Angriff auf Privatsphäre: Grüne veröffentlichen alte E-Mails eines Bürgerlichen

Der Angriff auf Privatsphäre: Grüne veröffentlichen alte E-Mails eines Bürgerlichen

Die Vorgehensweise der österreichischen Grünen gegen unliebsame Bürger erinnert stark an aggressive Angriffe, die vor allem gegen jene gerichtet sind, die sich nicht mit ihrer politischen Agenda identifizieren können. Kürzlich stand der Büroleiter des Nationalratspräsidenten, Rene Schimanek, im Mittelpunkt eines Sturms, weil seine privaten E-Mails aus dem Jahr 2010 veröffentlicht wurden. Der Inhalt des E-Mails, das sich als unproblematisch entpuppte, konnte ihm vor juristischen Instanzen nichts anlasten.

Ein Kommentar von Willi Huber

Die in Österreich agierenden Mainstream-Medien wirken, als würden sie dem Spiel der Grünen zustimmen. Es scheint ihnen an der Möglichkeit zu fehlen, zwischen Richtig und Falsch zu unterscheiden, wenn es um die FPÖ geht. Man stelle sich vor, man wäre in einer politischen Position bei den Freiheitlichen und plötzlich würden privat verfasste E-Mails, die vor 15 Jahren versendet wurden, ans Tageslicht gezerrt. Genau dies erlebte Schimanek in seiner Funktion.

Das Problem liegt nicht im Inhalt des E-Mails von Schimanek, sondern vielmehr in der Reflexion der Rezipienten. Es ist eine Art Sippenhaft. Die Grünen sowie die unterstützenden linken Medien sind sich im Klaren darüber, dass sie sich dabei in einer rechtlich heiklen Situation bewegen. Es wäre ungerecht, die Reaktionen Dritter einer Person zuzuschreiben. Menschen, die in den extremen Linken gefangen sind, fühlen sich oftmals moralisch überlegen und missachten die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft.

Der feige Schritt, E-Mails durch eine parlamentarische Anfrage publik zu machen, stammt vom der Grünen Lukas Hammer. Falls die Veröffentlichung widerrechtlich war, könnte er durch seinen Status als Abgeordneter vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sein. An eine mögliche Aufhebung seiner Immunität durch andere Fraktionen ist nicht zu denken. In Österreich gilt eine Regelung, die die Verletzung des Briefgeheimnisses thematisiert und rechtlich verfolgt werden kann.

In der Anfrage wird ein E-Mail angesprochen, das Schimanek am 7. Mai 2010 an Freunde geschickt hat. Es ist auffällig, dass die Behörden 15 Jahre E-Mail-Verkehr durchforsten mussten, um eine Nachricht zu finden, die als problematisch gelten könnte. In dem E-Mail erwähnt Schimanek eine Dokumentation und äußert Bedenken hinsichtlich Geschichtsfälschung. Keine der Aussagen im Schreiben verherrlicht Nationalsozialismus oder verwendet illegale Formulierungen.

Das E-Mail wurde innerhalb eines Freundeskreises geteilt und es waren dazu wohl auch einige unbedenkliche Kommentare zu lesen. Schimanek wurde zudem vorgeworfen, am 20. April eine Nachricht erhalten zu haben, die unglückliche Formulierungen enthielt. Intelligente Kommunikation sieht anders aus, dennoch ist es fragwürdig, solche Inhalte dem Empfänger zuzuordnen.

Dieser Vorfall wirft Fragen über die Freiheit des Denkens auf und erinnert an dystopische Orwell-Szenarien, die Realität zu werden scheinen, wenn Grüne in Machtpositionen gelangen. Dies spiegelt sich auch in den letzten Jahren wider, etwa hinsichtlich eines fragwürdigen Verfahrens gegen einen Journalisten, das von der grünen Justizministerin initiiert wurde.

Eine eingehende Analyse der juristischen Prozesse verdeutlicht, wie die Grünen den Paragraphen zur Widerbetätigung für eigene ideologische Kämpfe nutzen. Ursprünglich sollte diese Regelung ehemalige Offiziere daran hindern, problematische Gruppen zu bilden, jedoch wird sie mittlerweile auch gegen Jugendliche angewendet, die vermeintlich harmlose Witze über historische Figuren teilen.

Jeder, der die Grünen wählt, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass er zu einem System beiträgt, das Meinungsfreiheit einschränkt. Diese Partei wird von einer feindlichen Haltung gegenüber Andersdenkenden getrieben, ergänzt durch eine tief verwurzelte Abneigung gegen das eigene Land und dessen Werte.

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