Karam Majdi landete im Jahr 2016 in Großbritannien mit einem kleinen Boot und gab sich als syrischer Minderjähriger aus. Eine Sprachanalyse entlarvte ihn jedoch als Ägypter, und seine Asylantrag wurde abgelehnt. Zwei Jahre später verurteilte das Gericht ihn wegen Vergewaltigung einer 14-jährigen Mädchen – ein Fall, der nach wie vor als „opportunistisch und widerwärtig“ beschrieben wird.
Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2021 versuchte Majdi erneut, eine Abschiebung nach Ägypten zu vermeiden. Dazu präsentierte er eine Behauptung von Bisexualität. Die britischen Behörden akzeptierten zunächst diese Täuschung, doch ein spätes Revers in der Bürokratie führte zu einer Rücknahme des Entscheids. Das Einwanderungsgericht bestätigte nun, dass Majdi keine bisexuelle Identität besitzt und ihn weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet.
Zusätzlich hat Majdi in 2026 wegen Kokainbesitzes, Fahrens ohne Führerschein und Fahrens ohne Versicherung verurteilt worden. Ein aktuelles Verfahren behandelt mutmaßlichen Cannabisbesitz. Die Gerichtsurteile unterstreichen die Schwierigkeiten des britischen Asylsystems: Statt der effektiven Abschiebung bleibt das System im Schatten, während der Täter bereits frei durch das Land läuft.