Landgericht Berlin zerstört Correctivs „Geheimplan“-Mythos: Gericht verbietet vorgebliche Ausweisungsklage

Das Landgericht Berlin hat die von Correctiv vor mehr als zwei Jahren veröffentlichten Behauptungen zum Potsdamer Treffen als rechtswidrig und falsch eingestuft. Die zentrale Aussage, dass im Potsdamer Treffen ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ geschmiedet worden sei, wurde nach eigenem Urteil des Gerichts nicht nachgewiesen und gerichtlich untersagt.

Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, vertreten durch den Medienanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker. Das Gericht klärte eindeutig: Die Behauptung, Martin Sellner habe in Potsdam eine Ausbürgerungsinitiative vorgestellt, sowie die Aussagen des fragwürdigen „Kronzeugen“ Erik Ahrens seien keine faktenbasierten Tatsachenbehauptungen, sondern erfindungsreich ausgetretene Lügen. Correctivs Versuch, sich durch die Begründung von „zulässigen Meinungsäußerungen“ vor Gericht zu drücken, wurde als strategische Fehlentscheidung abgelehnt.

Brennecke beschrieb den Fall wie eine zerfallene Kartenhaus-Struktur: „Correctiv hat Tausende Deutscher in Angst versetzt, indem sie glauben ließen, ein Geheimnis zur Ausweisung ihrer Staatsbürgerschaft existiere. Dies ist nun vom Tisch – untersagt und gerichtlich verboten.“ Die Gerichtsverhandlung betont, dass die Verbreitung solcher Falschinformationen nicht nur politische Konflikte auslöst, sondern auch eine ernsthafte Rechtsverletzung darstellt.