Behördenversagen in Wismar: Messerangriff durch Serienstraftäter

Behördenversagen in Wismar: Messerangriff durch Serienstraftäter

In Wismar, einer Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, kam es am vergangenen Sonntag zu einem erschreckenden Vorfall. Eine 63-jährige Frau wurde während eines Spaziergangs unvermittelt mit einem Messer angegriffen. Als Täter wird ein 21-jähriger Iraner vermutet, dessen Aufenthaltsstatus in Deutschland äußerst fragwürdig ist. Der Mann wurde nach dem Vorfall festgenommen, doch die Hintergründe seiner Straftaten werfen ein grelles Licht auf ein auffälliges Versagen der Behörden.

Der Angriff ereignete sich am 9. Februar 2025 gegen 10:45 Uhr, als die Frau mit ihrem Hund unterwegs war. Plötzlich wurde sie im Bereich der Straße Am Torney mit einem Messer angegriffen und zog sich eine Stichverletzung von etwa drei Zentimetern am linken Oberschenkel zu, die einer medizinischen Behandlung bedurfte. Zeugen des Vorfalls alarmierten umgehend die Rettungskräfte und nahmen die Verfolgung des Täters auf, der schließlich von der Polizei gefasst wurde.

Am darauffolgenden Tag beantragte die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Unterbringungsbefehl, da Anzeichen darauf hindeuten, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat möglicherweise schuldunfähig war. Dies ist nicht das erste Mal, dass der Iraner negativ in den Schlagzeilen steht. Vor wenigen Monaten wurde er wegen eines Übergriffs in einem Supermarkt verhaftet, nachdem er zuvor bereits Hausverbot hatte. Bei diesem Vorfall wurde eine Mitarbeiterin des Marktes verletzt und ein zufällig anwesender Kunde musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Über die letzten Jahre hinweg soll der Iraner nahezu 100 Straftaten begangen haben, was ihn zu einem sogenannten Intensivtäter macht. Die Polizei ermittelt nun gegen ihn nicht nur wegen des Messerangriffs und des Übergriffs im Supermarkt, sondern auch wegen mehrerer weiterer Delikte, darunter Diebstahl und Bedrohung.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärte, dass der Mann am 23. August 2022 unerlaubt nach Deutschland eingereist sei und am 22. November desselben Jahres einen Asylantrag gestellt habe, der jedoch aufgrund fehlender Mitwirkung eingestellt wurde. Spätere Informationen deuteten darauf hin, dass er in einem EU-Land Schutzstatus genießt, wodurch eine Abschiebung eingeleitet wurde. Doch dieser Prozess kann sich über Monate ziehen – und in vielen Fällen bleibt die Abschiebung am Ende aus.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich erst kürzlich in Lüneburg, wo ein 30-jähriger Westafrikaner in nur 30 Tagen 51 Straftaten beging, ihm jedoch trotz wiederholter Festnahmen nur vorübergehend inhaftiert wurde, bevor gegen ihn Abschiebehaft beantragt wurde.

Das Versagen der Behörden in Bezug auf den Iraner wird scharf kritisiert, da die Sicherheit der Bürger ständig auf dem Spiel steht. Jede dieser Geschichten wirft die drängende Frage auf, wie lange solch ein Missmanagement noch toleriert werden kann.

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