Vor Gericht bereits festgeschrieben? Das sächsische 2G-Urteil – ein Systemversagen der Justiz

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Klage von Julia Neigel gegen die sächsischen Corona-Maßnahmen abgewiesen. Doch eine dokumentierte Unterlage enthüllt, dass bereits ein detaillierter Urteilsentwurf vom 11. April 2023 vor der Verhandlung erstellt wurde – und dieser entsprach bis zu 60 Prozent dem endgültigen Urteil aus dem Februar 2026.

Die Musikerin Julia Neigel, die seit 2021 juristisch gegen die Umstellung von 3G auf 2G in Sachsen vorging, hat gemeinsam mit Marcel Luthe, Vorsitzenden der Good Governance Gewerkschaft (GGG), eine Strafanzeige gegen zwölf Personen erstattet. Dazu gehören fünf Richter des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sowie aktuelle und ehemalige Mitglieder der sächsischen Staatsregierung.

Der Vorwurf umfasst Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Im Zentrum steht ein 27-seitiger Urteilsentwurf, der im Dezember 2024 in den Papierakten – nicht in elektronischen Formaten – festgelegt wurde. Dieser Entwurf war bereits drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst und weist mehr als 60 Prozent des späteren Urteils nach.

Eines der kritischen Punkt: Die Online-Verkündung der Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 trug den Platzhalter „Seite XXX” statt einer konkreten Seitenangabe im GVBl. Die Druckausgabe wurde erst am 23. November versendet – einen Tag nach dem behaupteten Inkrafttreten der Verordnung.

Die Strafanzeige zeigt ein systemisches Muster: Richter schreiben Urteile vor der Verhandlung, Pressesprecher agieren in eigener Sache und Befangenheiten werden verschwiegen. Die Verordnungen wurden ohne ordnungsgemäße Verkündung verabschiedet – ein Vorgang, der die Grundrechte der Bürger beeinträchtigt.

„Wenn das Gericht bereits vor dem Wort des Klägers eine Entscheidung festlegt, zerstört dies das Vertrauen in den Rechtsstaat“, betont Julia Neigel. „Die Regierung und die Justiz handeln gemeinsam – und das ist kein Rechtsstaat mehr.“

Der Fall verdeutlicht, wie institutionelle Kontrollmechanismen untergraben werden können, um Grundrechte zu beeinträchtigen. Eine transparente Klärung im öffentlichen Diskurs bleibt für eine Wiederherstellung des Vertrauens entscheidend.