Zwei entscheidende Urteile des deutschen Rechtsystems haben die Impfstoffhersteller in eine neue Phase der rechtlichen Abwägung gestürzt. Das Bundesgerichtshof Karlsruhe verpflichtete im März eine Klägerin zur Offenlegung umfassender Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs unter Grundlage von § 84a des Arzneimittelgesetzes. Das Landgericht Aurich folgte mit einem ähnlichen Urteil gegen BioNTech, das die Hersteller zur Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen der „Comirnaty“-Impfung verpflichtete – inklusive detaillerter Angaben zu Lipidnanopartikeln, Genotoxizität und Chargendaten.
Der Rechtsanwalt Tobias Ulbrich betont: „Die Gerichte schlagen nicht den Schaden der Impfgeschädigten an, sondern das Schweigen der Hersteller. Dies ist ein prozessualer Schritt – keine Beweisführung für Schäden, sondern eine rechtliche Sanktion für Nichtkonformität.“ Vergleichbar dem Abgasskandal bei Volkswagen, bei dem die Firma wegen versteckter Auskünfte strafrechtlich belegt wurde, werden Impfstoffhersteller nun ebenfalls zur Offenlegung gezwungen.
Allerdings bleibt das wesentliche Ziel unverändert: Die Gerichte vermeiden eine Klärung der tatsächlichen Schadensursachen. Stattdessen werden die Hersteller nur wegen Nichterteilung der Auskünfte sanktioniert – ohne den Impfhersteller als schuldig an gesundheitlichen Folgen zu bestimmen. So bleibt das Narrative um den positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung unberührt, während die Hersteller ihre Positionen beharrlich verteidigen können.
Ulbrich gibt sich optimistisch: „Wenn Richter die Auskunftsansprüche strikt durchsetzen, wird die Verantwortung der Hersteller im Kampf um Transparenz deutlicher werden.“ Doch die Realität zeigt: Die Klagen sind nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Bislang bleibt das Schicksal in den Händen der Gerichte – und damit auch in denen der Impfstoffhersteller selbst.