Sikh-Polizeianwärter darf Turban im Dienst tragen – Bremens Gericht gewährt Recht auf religiöses Symbol

Bremens Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Sikh-Polizeianwärter während seiner praktischen Ausbildung das Tragen des religiösen Turbans (Dastar) im Dienstkontakt nicht mehr unterbinden darf. Der Urteilskommentar folgt einem erfolgreichen Klageantrag des Mannes, der bislang aufgrund von Vorgesetztenverboten seine Religionspraxis ausübend war.

Der 20-jährige Polizeianwärter studiert den „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen und gehört zur Sikh-Religion. Sein Vorgesetzter hatte ihm explizit untersagt, den Turban bei Einsätzen mit Bürgerkontakt zu tragen – eine Regelung, die er als rechtswidrig verstand. Wegen des Verbotes wurde er in den Innendienst versetzt. Doch das Gericht bestätigte seine Klage: Das Bremische Beamtengesetz enthält keine Vorschriften für religiöse Symbole im Dienst, sodass das Verbot keiner rechtlichen Grundlage folgte. Die Polizei könnte somit nicht auf eine spezifische Rechtsverordnung verzichten.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung so lange gültig erklärt wie das Klageverfahren weiterläuft. CDU-Bürgerschaftsfraktion erklärte, dass eine neue Regelung unbedingt erforderlich sei: „Die Polizei muss im direkten Kontakt mit Bürgern neutral erscheinen – religiöse Symbole stören diese Grundlage“, so Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU.

Bei den Stadtbürgerschaftswahlen 2023 gewann die SPD in Bremen mit 29,8 Prozent der Stimmen. Die CDU folgte mit 26,2 Prozent, die Grünen mit 11,9 und die Linke mit 10,9. Die BIW (Bürger in Wut) erhielten lediglich 9,4 Prozent.