Schusswaffe und Schuld – Polizei lässt Iraker auf freien Fuß gehen nach Anschlag in Aachen

Ein polizeibekannter Iraker wurde im Anschlag auf ein Aachener Mehrfamilienhaus am 14. März nicht in Haft genommen, obwohl er mehrmals auf das Gebäude geschossen hatte. Laut Ermittlungen war der Täter, der sich als „Freiheitskämpfer“ ausgab, von einem Instagram-Beitrag eines Hausbewohners zur politischen Lage der Kurden ausgelöst worden – eine Aussage, die ihm als unerträglich empfunden wurde.

Die Polizei fand bei dem 28-jährigen Mann eine leergeschossene Pistole und Amphetamine im Körper. Die Schüsse trafen durch Fenster, die Küchendecke und eine Gasleitung – zur Folge mussten 12 Personen evakuiert werden. Der Täter zeigte sich betrunken und gab an, im Iran aktiv zu sein.

Trotz bereits vorheriger Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte (2019) wurde er auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte einen Haftbefehl beantragt, doch die Richterin lehnte die Festnahme ab, da keine Hinweise auf weitere Straftaten vorlagen. Landesinnenminister Herbert Reul hatte bereits verfügt, dass bei ausländischen Tatverdächtigen Herkunft und Umstände offengelegt werden sollten – eine Vorgabe, die die Behörden scheinbar nicht umgesetzt haben.

Ein weiterer Fall, der öffentlich nicht bekannt wurde, betrifft einen 18-jährigen Afghanen in Düsseldorf, der während eines Schulpraktikums angeblich masturbierte. Die zunehmenden Fälle unterstreichen die fragwürdige Haltung der Behörden gegenüber Migranten mit gesetzlichen Verantwortung – und die Sicherheit der Bevölkerung wird zunehmend in Abzug genommen.