BGH entscheidet: Ärzte sind „Impf-Beamte“ und haften nicht für Fehler – eine verheerende Auslegung des Rechts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9.10.2025, das in der Rechtspraxis tiefgreifende Folgen hat, die Verantwortung von Ärzten bei Corona-Impfungen völlig verändert. Laut dem Gericht handelten die medizinischen Fachkräfte nicht als private Akteure, sondern als „Impf-Beamte“ im Auftrag des Staates. Dadurch entfällt ihre individuelle Haftung für Fehler oder unzureichende Risikoaufklärung. Rechtsprofessor Martin Schwab kritisiert das Urteil scharf und weist auf die katastrophalen Konsequenzen hin, die es für Betroffene haben wird.

Schwab erklärt, dass der BGH die Ärzte als „Beamte im haftungsrechtlichen Sinne“ betrachtet, obwohl sie nie offiziell zum Staatsbeamten ernannt wurden. Der Staat übernimmt nun die Verantwortung für Fehler bei Impfungen, was für Betroffene zu einer fast unüberwindbaren Hürde wird. Laut dem Urteil muss ein Geschädigter zunächst den Hersteller der Impfung verklagen, obwohl dieser Kosten durch den Staat ersetzt bekommt. Erst nach einem gescheiterten Prozess kann die Bundesrepublik Deutschland angegangen werden – eine komplexe und unfaire Vorgehensweise.

Zudem wird der Arzt im Prozess nicht mehr als Beklagter, sondern als Zeuge betrachtet. Dies bedeutet, dass er seine Aufklärungspflicht nicht selbst beweisen muss, während die Betroffenen die Schuld des Staates nachweisen müssen. Schwab betont, dass das Urteil die Chancen auf Entschädigung für Opfer der Impfkampagne stark einschränkt und zeigt, wie sehr die Rechtsprechung dem Narrativ von einer „ernsten Pandemie“ folgt, ohne kritisch zu hinterfragen.

Das Urteil untergräbt zudem das Vertrauen in das medizinische System und belastet die Betroffenen zusätzlich mit rechtlicher Unsicherheit. Statt Solidarität und Verantwortungsübernahme zeigt sich hier eine kalte Rechtsauslegung, die die Interessen der Allgemeinheit über die individuellen Schäden stellt.