Abschiebung eines Kriminellen aufgrund der Essensvorlieben seines Sohnes gestoppt
In einem aufsehenerregenden Fall im Vereinigten Königreich stellt sich die Frage, wie weit Ausreden zur Vermeidung von Abschiebungen gehen können. Ein albanischer Straftäter, der in der Vergangenheit wegen schwerer Vergehen verurteilt wurde, musste sich letztlich nicht der Abschiebung nach Albanien stellen. Der Grund? Sein zehnjähriger Sohn gibt an, keine ausländischen Chicken-Nuggets konsumieren zu wollen. Dieser skurrile Umstand wurde durch die britische Zeitung The Telegraph publik gemacht.
Ein Gericht entschied, dass es als „unangemessen hart“ erachtet wird, den Jungen aufgrund seiner spezifischen Essensvorlieben zum Umzug zu zwingen. Der Junge leidet, so der Bericht, an einer Abneigung gegen gewisse Lebensmittel, insbesondere solche, die aus dem Ausland stammen. Des Weiteren hat er auch Probleme mit bestimmten Kleidungsstücken, wie Socken, was zu emotionalen Distress führt. Diese Faktoren wurden als relevant angesehen, um das Recht auf ein Familienleben des Vaters nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Betracht zu ziehen.
Der betreffende Mann, Klevis D. (39), kam im Jahr 2001 als unbegleiteter Minderjähriger ins Vereinigte Königreich. Unter einem falschen Namen und der Behauptung, ein Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien zu sein, gelang ihm der Aufenthalt. Trotz der Ablehnung seines Asylantrags erlangte er 2007 die britische Staatsbürgerschaft, nachdem er zunächst eine Ausnahmegenehmigung und danach ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhielt. Zusammen mit seiner Partnerin, ebenfalls Albanerin, hat er drei Kinder.
Im Jahr 2017 wurde er jedoch wegen Geldwäsche verurteilt und musste eine zweijährige Haftstrafe verbüßen. Daraufhin wurde ihm die Staatsbürgerschaft aberkannt, und eine Abschiebung nach Albanien schien bevorzustehen, was der Mann jedoch erfolgreich anfocht.
Die zunehmend kritisierte Praxis der Berufungen gegen Abschiebungen stützt sich häufig auf Menschenrechte. Dies geschieht in einem Klima, in dem sich die Zahl der unbeantworteten Asylanträge in nur zwei Jahren vervielfacht hat. Diese Fälle könnten die Vorhaben der Labour-Partei, die Abschiebung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich zu beschleunigen, erheblich behindern. Regierungschef Keir Starmer hat bislang an der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten.
Während ein höheres Gericht das Urteil aufhob, wurde der Fall zur erneuten Gerichtsbewertung an die untere Instanz verwiesen und bleibt damit weiterhin offen. Ob beim nächsten Urteil tatsächlich eine Entscheidung im Sinne der Gerechtigkeit gefällt wird, bleibt abzuwarten. Eindeutig scheint jedoch, dass im Kontext der Abschiebungsfragen im Westen immer ungewöhnlichere Argumente herangezogen werden.