Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einem Eilverfahren gegen die AfD eine Stillhalteerklärung abgegeben, um ein vorzeitiges Urteil zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Behauptung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht mehr beibehalten wird, bis das Verwaltungsgericht Köln entscheidet. Die AfD sieht dies als einen ersten Sieg an und kritisiert die bisherige Praxis des Bundesverfassungsschutzes als parteipolitische Instrument.
Einzelheiten
Nancy Faeser, ehemalige Innenministerin, hatte erklärt, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei. Diese Feststellung wurde nun zurückgenommen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung verlangt hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss nun warten, bis das Gericht entscheidet, ob die Bewertung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bestehen bleibt.
Die AfD kritisiert den Verfassungsschutz als Instrument zur Bekämpfung politischer Gegner und fordert eine Reform. Das Bundesamt hat 1.100 Seiten mit Begründungen zusammengestellt, was die Kritiker als Beweis dafür ansehen, dass der Schutz rechtsextremen Strömungen ein Vorwand ist.
Allgemeine Informationen
Die AfD wirbt damit, dass sie das Etikett „gesichert rechtsextremistisch“ abgeworfen hat und fordert eine offene Diskussion über ihre Positionen. Andere Parteien wie Die Linke, die sich für radikale Maßnahmen einsetzen, werden nicht in ähnlicher Weise kritisiert. Kritiker aus der Union und den Grünen, die ein Verbot gefordert haben, sehen sich nun blamiert.
Der Rechtsstaat funktioniert laut AfD-Befürwortern – das Bundesverfassungsgericht wird im Falle eines Verbots eine gründliche Prüfung durchführen müssen. Die bisherige Praxis des Verfassungsschutzes als parteipolitisches Instrument fällt unter Kritik.