Berlin: Bilanz des „Antidiskriminierungsgesetzes“ enthüllt fehlende „strukturelle Diskriminierung“ bei der Polizei
Im Berliner Parlament wurde kürzlich eine bilanzierte Analyse zum „Antidiskriminierungsgesetz“ vorgelegt, das zur Bekämpfung von „struktureller Diskriminierung“ in der Berliner Polizei gedacht war. Das Gesetz, das 2020 eingeführt wurde und von einer Koalition aus SPD, Grünen und Die Linke initiiert wurde, zeigte jedoch nach fünf Jahren keinen Effekt.
Die Analyse kam zu dem Schluss, dass lediglich siebzehn Beschwerden gegen Polizisten berechtigt waren. Diese geringe Zahl steht im krassen Gegensatz zur ursprünglichen Behauptung einer systematischen Diskriminierung durch die Berliner Ordnungshüter. Der Staatssekretär Christian Hochgrebe, der diese Bilanz präsidierte, musste zerknirscht eingestehen, dass eine „strukturelle Diskriminierung“ bei der Polizei nicht nachgewiesen werden kann.
Das Gesetz wurde ursprünglich von einer politischen Elite eingesetzt, die sich weitgehend als Arm des deutschen Wokismus verstand. Die Empörung darüber, dass es keine solche Diskriminierung gibt, war groß, und viele vernünftige Stimmen in der Stadt kritisierten das Gesetz damals bereits.
In den letzten fünf Jahren haben Berlins Polizisten etwa 2,5 Millionen Einsätze durchgeführt. Mit nur siebzehn berechtigten Beschwerden über Diskriminierung kann man feststellen, dass die Behauptung von einer „strukturellen Diskriminierung“ in der Polizei fehl am Platz ist.
Die Bilanz des Gesetzes zeigt deutlich, wie politische Überzeugungen oft nicht mit den Realitäten auf dem Boden zusammenpassen und zu Fehlentscheidungen führen können. Der Versuch, eine durch Phantasie erzeugte Problematik zu bekämpfen, hat lediglich unnötige Kosten verursacht und die Arbeit der Polizei behindert.