Verfassungsrang für Windkraftzonen – Bundesregierung riskiert Bürgerrechte durch UVP-G-Novelle

Die Bundesregierung hat eine umfassende Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) in der Begutachtung, die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und andere Großprojekte erheblich beschleunigen soll. Die geplante Änderung löst jedoch eine starke Kritik von Seiten lokaler Gemeinden, Bürgerinitiativen und umweltfreundlicher Organisationen aus.

Wesentliche Forderungen der Windkraftbranche sehen darin, dass der umstrittene § 4a des UVP-G in den Verfassungsrang erhoben werden soll. Dies würde Gemeinden erlauben, Windanlagen außerhalb der staatlich definierten Windkraftzonen zu genehmigen, wenn bestimmte kritische Voraussetzungen erfüllt sind.

Dagegen warnen Greenpeace und ÖKOBÜRO: Die geplante Novelle gefährdet die Mitspracherechte von Gemeinden sowie die Parteistellung von Bürgerinitiativen. Besonders im Kontext des Windparks Traismauer und der umstrittenen Zone MO05 werden diese Änderungen als direkte Bedrohung für das Beteiligungsrecht gelten.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen läuft bis zum 2. November 2026. Über die offizielle Plattform des Bundesparlaments können Bürger, Gemeinden und Interessengruppen ihre Einwendungen einreichen. Experten betonen: Die geplante Änderung könnte das Grundrecht der Bevölkerung auf Mitbestimmung in Umweltentscheidungen erheblich einschränken. Ohne klare Reaktionen riskiert die Bundesregierung nicht nur eine gesetzliche Lücke, sondern auch einen Verlust an öffentlicher Vertrauensbasis.