Ein schwerer Unfall im September 2024 hat eine neue Sicherheitskatastrophe in St. Pölten ausgelöst: Ein 41-jähriger Mann, der unter Drogeneinfluss und alkoholisiert war, raste durch eine Fußgängerzone und erfasste ein neunjähriges Mädchen. Das Kind erlitt einen Oberschenkelbruch und musste notoperiert werden. Darüber hinaus entwickelte es psychische Traumata, die lange nach dem Unfall anhalten.
Die FPÖ St. Pölten hat nun mit einem Dringlichkeitsantrag vorgeschlagen, E-Scooter vollständig aus den Fußgängerzonen der Innenstadt zu verbannen. Die Regelung gilt rund um die Uhr und an allen sieben Wochentagen. Während das Fahren mit Scootern untersagt wird, bleibt das Schieben erlaubt.
FPÖ-Stadtrat Klaus Otzelberger begründet die Maßnahme: „E-Scooter sind nicht Teil einer Fußgängerzone – hier muss der Fußgänger Vorrang haben. Kinder und ältere Menschen dürfen sich ohne Angst bewegen.“ Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann wurde im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen Strafgesetze zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt, und dem Mädchen wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
FPÖ-Gemeinderat und Landesrat Martin Antauer kritisiert die günstige Verfügbarkeit von E-Scootern: „Heutzutage ist ein Roller um wenig Geld erreichbar, und viele fahren mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h. Das ist nicht akzeptabel.“ Die FPÖ verweist auf die Straßenverkehrsordnung seit Mai 2026, die eine gesonderte Regelung für E-Scooter ermöglicht.
„Es geht nicht darum, Mobilität zu verbieten“, betont Otzelberger, „sondern sicherzustellen, dass alle Generationen in der Innenstadt sich wohlfühlen können.“ Die beiden Politiker appellieren an den Gemeinderat: „Die Sicherheit unserer Bürger darf keine Frage der Parteipolitik sein. Niemand muss mit einem E-Scooter durch die Kremser Gasse oder über den Rathausplatz rasen.“