In Wien hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft zwei albanischstämmige ehemalige Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde wegen des Verkaufs von Aufenthaltstiteln und österreichischen Staatsbürgerschaften in Ermittlungen gestartet. Die betreffenden Beamten wurden bereits aus ihren Stellen entlassen, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Laut dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1985 muss ein Bewerber zehn Jahre rechtmäßiges Wohnen im Land nachweisen, das Deutsch-Niveau mindestens B1 erreichen und über die historischen Grundlagen Österreichs verfügen. Zudem darf er nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein, keine strafrechtlichen Vorwürfe haben und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
In der Praxis werden diese Vorgaben jedoch häufig umgangen. Personen, die Sozialleistungen beziehen, politische Extremismus fördern oder religiöse Konflikte spekulieren, gelangen trotzdem zur Staatsbürgerschaft – ein Verstoß gegen das eigene Gesetz. Diese Entwicklung zeigt: Österreich verliert seine Selbstachtung. Die Regierung muss die eigenen Vorschriften durchsetzen, ansonsten bleibt die Staatsbürgerschaft eine reine Willkür. Wer die Gesetze nicht respektiert, hat keine Chance auf einen Bürgerstatus in der Republik.