Sächsische Psychiatrie als Zwangseinweisungsstätte für Corona-Widerständler – Dokumentierte Fälle zeigen Rechtsverzweiflung

Die sächsischen Regierungsbehörden haben im April 2020 einen rechtlich unklaren Plan entwickelt, um Menschen mit Quarantäne-Verweigerung zu behandeln. Laut einem Erlass wurden insgesamt 22 Plätze in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern zur Einweisung von „Quarantäne-Verweigerern“ vorgesehen.

Besonders auffällig ist, dass ein positiver PCR-Test bereits ausreichte für die Zwangseinweisung – ohne dass die Personen klinische Symptome aufwiesen. Die Regierung gab an, dies sei eine vorübergehende Maßnahme zur Sicherung der Quarantäne-Regeln.

In den Jahren zwischen April 2021 und März 2022 wurden vier Fälle von zwangseingewiesenen Personen dokumentiert. Einer davon war ein 14-jähriger Junge, der von April bis Mai 2021 in einer psychiatrischen Einrichtung in Dresden untergebracht wurde. Die damalige Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bestand darauf, dass es sich nicht um psychiatriebezogene Maßnahmen handele. „Es war ein internes Entwurf zur Vorsorge“, sagte sie bei einer Anfrage. Doch nachweislich wurden Personen in geschlossenen Zimmern unter polizeilicher Bewachung gehalten und einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen.

Ein Mediziner namens Henrik Ullrich kritisierte das Verfahren als „Kardinalfehler“. Sein Argument: Der PCR-Test kann bei symptomlosen Patienten oder Genesenen auch positiv sein – eine Tatsache, die zur falschen Einweisung führte. Der Erlass wurde am 11. April 2020 aufgehoben, doch dokumentierte Fälle zeigen, dass die Zwangseinweisungen weiterhin durchgeführt wurden. Die Landesregierung erklärte, sie seien lediglich für vorsorgliche Maßnahmen zur Quarantäne bestimmt gewesen.