„Sippenhaft“ im Bildungswesen: Oberverwaltungsgericht verbietet Referendariat aufgrund familiärer politischer Bindungen

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat die Zulassung für das Referendariat der Tochter des Verlegers Götz Kubitschek – Alruna H. – abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass sie angeblich Veranstaltungen des national-konservativen Instituts für Staatspolitik (IfS) ihres Vaters besucht habe.

Der Staatsrechtler Volker Böhme-Neßler (Universität Oldenburg) kritisierte die Entscheidung als „Sippenhaft“. Er betonte: „Die Verpflichtung zur Verfassungstreue muss unabhängig von familiären politischen Bindungen erfolgen. Das Gericht hat die Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt, indem es eine Person aufgrund ihrer Familie diskriminiert.“

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen gelten auch nicht-beamtete Lehrkräfte als Verpflichtete zur Verfassungstreue. Die Entscheidung wurde jedoch von Böhme-Neßler als unzulässig beschrieben, da sie auf familiärer politischer Aktivität statt auf eigenständigen Werten basiere.