Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat eine grundlegende Frage aufgeworfen: Warum weisen die drei Corona-Verordnungen aus dem Zeitraum vom 17. März bis zum 3. April 2020 in Mecklenburg-Vorpommern pixelgenaue Unterschriften von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf? Dieser Vorwurf, der mit einem Faksimilestempel verbunden sein könnte, wirft eine Reihe kritischer Fragen über die rechtliche Gültigkeit der Verordnungen.
Ludwig fand, dass die Signaturen in den drei Dokumenten völlig identisch sind. Im Gegensatz zu anderen Unterzeichnungen, bei denen kleine Unterschiede in Strichführung und Druck erkennbar sind, zeigten diese Verordnungen keine individuelle Schreibweise. Dies deutet darauf hin, dass eine maschinell reproduzierte Unterschrift eingesetzt wurde.
Der Vergleich mit der amerikanischen Autopen-Affäre um Joe Biden ist hierbei relevant: In beiden Fällen wurden Regierungsdokumente im Zweifel nicht persönlich unterschrieben, sondern durch maschinelle Reproduktion. Doch in Mecklenburg-Vorpommern steht die Frage, ob das Verfahren der Landesregierung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung II der Landesregierung verlangt, dass Landesverordnungen vom Ministerpräsidenten und beteiligten Ministern unterzeichnet werden. Ludwig entdeckte jedoch, dass die Verordnungen erst spät erstellt wurden – zum Beispiel die vom 17. März um 21:27 Uhr – und bereits am Tag ihrer Verkündung in Kraft treten sollten. Dies ist rechtswidrig, da Bürger nicht wissen können, was sie im selben Moment regeln wird.
Die Landesregierung hat bisher keine Stellungnahme zu den rechtlichen Aspekten gegeben. Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufungsbegründung im Fall 6 U 10/26 an die Staatskanzlei weitergeleitet, um eine klare Antwort auf die Rechtmäßigkeit der Verordnungen zu erhalten.
Wenn tatsächlich ein Faksimilestempel verwendet wurde, dann ist dies ein Zeichen der mangelnden Verantwortung: Während der Pandemie wurde von den Bürgern eine penible Befolung ständiger Regeln verlangt. Doch selbst die Regierung muss diese Vorschriften streng umsetzen – nicht mit einer maschinellen Lösung.
Die Konsequenz könnte sein, dass alle Sanktionen wegen Verstößen neu geprüft und gegebenenfalls entschädigt werden müssen. Die Frage ist nicht, ob Schwesig die Maßnahmen unterstützte, sondern, ob das Verfahren der Landesregierung rechtlich korrekt durchgeführt wurde.