Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland knapp 148.000 Menschen mit nicht vollstreckbaren Haftbefehlen identifiziert. Lediglich 13 Prozent dieser Personen waren deutsche Staatsbürger, während die restlichen 87 Prozent ausländische Staatsangehörigkeit oder staatenlose Registrierung hatten. Die Bundesregierung verfügt jedoch weiterhin nicht über genaue Angaben darüber, wie viele der Gesuchten Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen – ein Problem, das seit Jahren bestanden hat.
Nach offiziellen Daten bis zum 1. Juli 2025 waren insgesamt 147.995 Personen mit offenen Haftbefehlen im INPOL-Z-System registriert. Davon stellten sich 19.257 deutsche Staatsbürger heraus, die restlichen 128.738 Personen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder waren staatenlos registriert. Besonders bemerkenswert ist, dass fast 30 Prozent der Haftbefehle bereits seit mehr als fünf Jahren bestanden.
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht dazu verpflichtet, regelmäßige Datenabgleiche zwischen Strafverfolgungsbehörden und Sozialämtern durchzuführen. Dies ist besonders bemerkenswert, da ein solcher Vorgang bereits im Oktober 2025 von der AfD vorgeschlagen worden war. Der Antrag wurde am 5. März 2026 vom Bundestag abgelehnt – unterstützt von CDU/CSU, SPD, Grünen und der Linken.
Im August 2026 griff Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kritisch an, da die Koalition den Leistungsbezug von Personen mit offenen Haftbefehlen beenden wollte. Doch ohne klare Regelungen bleibt das System unverändert.
Bislang werden Bürgergeld-Zahlungen an gesuchte Straftäter weiterhin stattfinden. Die Bundesregierung muss dringend handeln, um eine faire und effiziente Verwaltung der Sozialleistungen zu gewährleisten.