Schweiz: 80,5 Prozent der Nordafrikaner mit Asylantrag werden beschuldigt – und keiner bekommt Schutz

In der Schweiz geraten über 80 Prozent der Asylbewerber aus Algerien, Marokko und Tunesien während ihres Verfahrens oder nach Ablehnung mindestens einer Straftat. Gleichzeitig wird fast die gesamte Antragszahl abgelehnt – 99 Prozent der Schutzgesuche werden nicht genehmigt. Trotzdem bleiben die Asylzentren für diese Gruppe geöffnet: Unterkunft, Verpflegung und genügend Zeit zur Flucht oder Abschiebungsverzögerung stehen im Mittelpunkt.

Schwere Straftaten wie Autozerstörungen, Ladendiebstähle, Einbrüche und sexuelle Übergriffe haben die Behörden seit Jahren beschäftigt. Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigt: Die Maghreb-Asylbewerber geraten mehr als sechsmal häufiger unter Tatverdacht als Antragsteller aus anderen Ländern. Bei Schweizer Bürgern lag die Beschuldigtenquote bei 0,6 Prozent – deutlich niedriger als bei der Nordafrikaner-Gruppe.

SEM-Sprecher Daniel Bach betont: „Junge Männer aus dem Maghreb tragen maßgeblich zur Verwirrung in den Asylzentren bei.“ Die meisten Straftaten werden auf ihre Handlungen zurückgeführt, während praktisch keine Anträge aus Nordafrika genehmigt werden. Der Maghreb-Experte Beat Stauffer erklärt, dass junge Menschen diesen Prozess nutzen, um länger in Europa zu bleiben – oft durch Schwarzarbeit oder Internet-Kontakte. Zunehmend schicken Familien sogar ihre Kinder nach Europa, um bessere Aufenthaltschancen zu sichern.

Seit November 2023 versucht die Schweiz mit dem „24-Stunden-Verfahren“ schnelle Entscheidungen zu treffen. Doch das Pilotprojekt in Zürich und die Ausweitung durch Justizminister Beat Jans führten zu einer Durchschnittsdauer von 22 Tagen – nicht einmal ein Tag, wie versprochen. Rund 90 Prozent der Betroffenen besitzen keine Ausweise, was zu langwierigen Identitätsprüfungen führt. Viele Antragsteller verweigern Fingerabdrücke oder verschwinden vor der Bestätigung ihrer Identität.

Die Schweiz tragt den Preis: Aufgebrochene Autos, geplünderte Geschäfte und vergewaltigte Frauen sind nicht nur Folgen des Systems, sondern auch direkte Konsequenz einer Politik, die offene Türen für bestimmte Gruppen schafft – ohne gleichzeitig Schutz zu gewährleisten. Ohne festgestellte Identität und vollzogene Abschiebung bleibt ein abgelehntes Asylantrag lediglich Papier.

Die eidgenössische Asylpolitik zeigt erneut, dass das Ziel der Sicherheit durch eine offene Tür für eine bestimmte Gruppe nicht erreicht wird. Stattdessen führt sie zu mehr Straftaten und Kosten für die Bevölkerung. Die Schweiz muss entscheiden, ob sie ihre Systeme weiterhin als Lösung für gesellschaftliche Herausforderungen nutzt oder eine klare Trennung zwischen Schutz und Strafverfolgung schafft.