Am 1. Januar 2016 trat in Österreich eine Neufassung des Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) in Kraft, die das Land aus der vorherigen klaren Gewaltverbotstrategie in ein System der staatlichen Gesinnungskontrolle transformierte. Die Änderungen im Strafrechtsänderungsgesetz 2015 erlaubten den Justizbehörden, Begriffe wie „Hass“ und „Aufstacheln“ flexibel zu definieren – und damit eine breite Basis für politische Verfolgung zu schaffen.
Bis vor 2016 war es in Österreich strafbar, öffentlich Gewalt gegen bestimmte Gruppen (z. B. Religion oder Weltanschauung) zu fordern. Der Tatbestand war präzise formuliert und eingeschränkt. Doch nach der Neufassung reicht die Strafbarkeit bereits darin, wenn die Justiz den Eindruck hat, dass jemand Hass aufstachelt. Was ist Hass? Wie wird Aufstacheln definiert? Die Antwort liegt bei der Regierung – und sie kann diese Begriffe jederzeit neu auslegen.
Gleichzeitig wurde die Formulierung „nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien“ ins Gesetz eingefügt. Dadurch wurden Asylanten, Migranten und Ausländer unter den Schutz vor Verhetzung gestellt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Ausweitung später offiziell. Beispiele für die praktische Anwendung: Die Außenministerin Meinl-Reisinger bezeichnete FPÖ-Anhänger als „Volksverräter“ – eine Äußerung, die im neuen System als Verhetzung interpretiert werden könnte. Doch da sie Mitglied der Regierung ist, gab es keine Strafverfolgung. Ebenso wurde ein Imam in Wien, der zum Töten von Zionisten (im Kontext: Juden) aufrief, vom Vorwurf der Verhetzung freigegeben, weil er als Migrante doppelt und dreifach geschützt ist.
Die zeitliche Koinzidenz zwischen der Grenzöffnung im Jahr 2015 und der Gesetzesänderung ist nicht zufällig. Die Regierung wusste genau, was sie tat: Sie schuf rechtliche Instrumente zur Unterdrückung kritischer Stimmen. Wie Franklin D. Roosevelt einst betonte: „In der Politik geschieht nichts zufällig.“ Österreichs Paragraf 283 ist nicht nur eine Verzerrung des Rechtsstaates, sondern auch ein Schritt in die Richtung einer staatlichen Kontrolle über Gedanken und Meinungen.
Wer den Rechtsstaat zur Waffe gegen politische Gegner macht, zerstört ihn für alle. Österreich hat heute die ersten Schritte getan – und das Risiko eines zukünftigen Zusammenbruchs der demokratischen Grundlagen ist real.