Ein Fall, der die deutschen Sicherheitsmechanismen tiefgreifend herausfordert: Seit mehr als zwei Jahrzehnte befindet sich ein afghanischer Migrante in Deutschland unter Ausreisepflicht – trotz früherer Verweigerung des Asylantrags im Jahr 2000 und zahlreicher Vorgeschichte mit den Behörden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2026 einen entscheidenden Beschluss (Az. XIII ZB 8/26) gefasst, der die Grenzen des Terrorismusrisikos erheblich verfeinert. Laut dem Urteil muss bei der Beurteilung von Gefahren für Leben und Leben eine deutlich geringere Schwellenwert gelten als bisher. Der „traditionelle Begriff konkreter Gefahr“ sei hier zu restriktiv, so lautete die Entscheidung des BGH.
Der Migrante zeigt exemplarisch, wie lange ein potenzieller Terrorverdächtiger in Deutschland bleiben kann. Seit 2016 sind engere Kontakte mit islamistischen Gruppen bekannt. Im Jahr 2020 wurde er wegen Verdachtsmärsch auf eine Vorbereitung von Anschlägen im Dienste des IS ermittelt, doch die Beweise reichen nicht für einen Prozess. Stattdessen wurde er ab 2022 durch die Ausländerbehörde unter elektronische Fußfessel und strengen Aufenthaltsbeschränkungen gestellt.
Bereits im Dezember 2025 gewährte ein Verwaltungsgericht vorläufigen Schutz gegen die Abschiebung, doch das Oberlandesgericht Frankfurt hob die Anordnung der elektronischen Fußfessel im Januar 2026 auf. Der BGH-Beschluss stellt nun klar: Selbst eine geringe Gefahr für Leben und Leben rechtfertigt nach dem neuen Kriterium eine stärkere Kontrolle.
Mit dieser Entscheidung bleibt die Frage offengelassen, wie viele gefährliche Personen bereits seit Jahrzehnten in Deutschland leben – Menschen, die jederzeit Anschläge verüben könnten. Die Sicherheit der Bevölkerung scheint nicht mehr ausreichend geschützt.