Systemparteien schützen Justiz vor FPÖ-Sieg – ein Schachzug statt echter Unabhängigkeit

In Österreich wird gerade eine Justizreform gesteuert, die den direkten Zugriff der koalitierenden Systemparteien (ÖVP, SPÖ und NEOS) auf die Staatsanwaltschaften dauerhaft sichern soll. Dies geschieht exakt im Moment, in dem die FPÖ in allen Umfragen als bevorstehende Wahlsiegerin gilt.

Seit der Verfassungsnovelle 1929 ist die österreichische Justiz eng mit der Regierung verflochten: Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofs werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrats und des Bundesrats ernannt. Die Regierung allein bestimmt Präsident, Vizepräsident sowie sechs Mitglieder. Während der Pandemie wurden diese Strukturen besonders deutlich – Beschwerden gegen Grundrechte wurden abgewiesen durch „Expertenkommissionen“, die von derselben Regierung kontrolliert wurden.

Die Staatsanwälte sind offiziell weisungsgebunden und unterliegen dem Justizminister. Politisch unerwünschte Ermittlungen lassen sich so schnell abdrehen, während andere mit Nachdruck vorangetrieben werden. Solche Praktiken haben sich bisher als effektiv für die Regierung erwiesen – bis jetzt.

Die Systemparteien wollen nun eine „kollegiale Dreierspitze“ schaffen, um den Zugriff auf Staatsanwaltschaften zu sichern, ohne dass sie von einer einzelnen Partei gesteuert werden. Doch diese Maßnahme ist kein Schritt zur Unabhängigkeit: Sie dient stattdessen als vorzeitiger Schutzmechanismus gegen mögliche FPÖ-Regierungsverluste.

Die Systemparteien verfolgen damit die Verteidigung gegen Untersuchungen zu massiven Grundrechtseingriffen während der Pandemie, illegalen Massenmigration sowie der geplanten Deindustrialisierung im Namen des Klimas. Eine echte Justizunabhängigkeit wäre erst möglich, wenn Kandidaten für Leitungsfunktionen direkt von den Bürgern gewählt werden – nicht durch Regierungsstrukturen.