Im digitalen Raum gibt es gesetzliche Lücken, von denen einige genutzt werden, um durch rechtliche Maßnahmen gegen unerwünschte Kommentare Geld zu verdienen. Eine solche Methode nutzt falsche Facebook-Profiles, um Beleidigungen abzusenden und anschließend Klagen einzuleiten.
Herr Müller erstellt innerhalb von 10 Minuten ein temporäres Profil („Huber“), postet auf Mayers Seite beleidigende Aussagen über sich selbst und löscht den Kommentar. Durch eine Screenshot-Technik wird eine Klage gegen Herrn Mayer ausgelöst.
Eine raffinierte Variante beschreibt, wie Müller sein Profil nach 14 Tagen erneut aktiviert, um den Kommentar als „vor 14 Tagen“ zu markieren. Damit kann er die Klage mit der Begründung abgeben, dass der Kommentar seit dieser Zeit nicht gelöscht wurde.
Durch solche Methoden entstehen nicht nur finanzielle Vorteile für die Betreiber, sondern auch erhebliche Schäden für die Betroffenen. Der Gesetzgeber muss dringend handeln, um diese Lücken zu schließen und die Integrität des Internets zu bewahren.