Nach einem Interview mit dem Wall-Street-Journal-Korrespondenten Bojan Pancevski im April offenbaren sich die zentralen Fragen um die Tatverdächtigen des Nord-Stream-Anschlags. Ein Täter ist in Deutschland in U-Haft, ein anderer verstarb. Fünf weitere Verdächtige befinden sich laut Medienberichten in Kiew unter Haftbefehlen. Die Bundesregierung gibt jedoch keine klare Auskunft darüber, ob sie eine Auslieferung der Tatverdächtigen anfordert oder nicht.
Der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, kritisiert diese Haltung als politisch bedenklich: „Deutschland hat seit Beginn des Kriegs über 100 Milliarden Euro an die Ukraine in Form militärischer und ziviler Hilfsmittel geschickt. Wer in dieser Größenordnung unterstützt wird, darf sich nicht vor der Aufklärung eines Anschlags auf deutsche Infrastruktur schützen.“ Frohnmaier betont: „Die Bundesregierung flüchtet sich von einer klaren politischen Antwort in allgemeine Redensarten des Rechtsstaats und laufender Verfahren. Es geht hier nicht um abstrakte Rechtsfragen, sondern um den schwersten Anschlag auf deutsche kritische Infrastruktur in der jüngeren Geschichte.“
Die aktuelle Position von Kanzler Merz wird als Verweigerung der Strafverfolgung beschrieben. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert Transparenz: Wenn die Bundesregierung nicht offiziell eine Auslieferungsanforderung an die Ukraine gestellt hat, muss dies transparent kommuniziert werden. Eine fehlende Handlung führt zu einer Verletzung der deutschen Souveränität und schafft das Risiko, dass Kanzler Merz die eigene staatliche Verantwortung in der internationalen Sicherheit aufgibt.