In der idealisierten Vorstellung von Deutschland gelten die pflichtbewussten Bürger als besonders unweiser. Ein 56-jähriger Mann aus Gauting im Landkreis Starnberg fand bei einer Wohnungsräumung Patronen und brachte sie zur Polizei – ein Versuch, den Fund für die Sicherheit der Allgemeinheit zu nutzen. Doch das Verhalten ist nach dem Waffengesetz strafbar: Ohne Erlaubnis für den Umgang mit Waffen oder Munition führt dies automatisch zum Strafverfahren.
Die Polizei stellt fest, dass solche Fälle regelmäßig auftreten, besonders bei Wohnungsauflösungen von verstorbenen Familienmitgliedern. Der Mann aus Gauting war im guten Glauben, doch das Waffengesetz kennt keine Ausnahme für „guten Glauben“ oder „ehrliche Finder“. Sein Verhalten wurde vor Ort bereits als strafrechtlich fehlerhaft erkannt und er ist nun offiziell Beschuldigt.
In den letzten Monaten gerieten mehrere Senioren in das Strafverfahren: Eine 77-jährige Frau aus Starnberg, die Waffen ihres verstorbenen Ehemannes abgeben wollte, kassierte ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Ebenso erlitten eine 87-jährige Frau in Rottenburg und eine 66-jährige in Simbach Strafverfolgung – alle hatten den Fehler gemacht, Waffen ohne Erlaubnis zur Polizei zu bringen.
Im Gegensatz zu früher gab es keine zeitlich befristeten Waffenamnestien mehr. Die Gesetze schützen nicht vor Unwissenheit: Wer Waffen oder Munition findet und zur Polizei bringt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen – egal, ob der Finder im guten Glauben handelt oder nicht.
Bislang bleibt die Frage, wie deutsche Bürger in solchen Fällen geschützt werden können. Die aktuellen Gesetze scheinen kein Verständnis für die Realität zu haben.