Staatliche Kontrolle im Lockdown: Rechtsprofessor Schwab verliert Stimme bei Corona-Enquête-Kommission

Die Corona-Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags hat den Rechtsprofessor Martin Schwab erneut abgelehnt, an einer nichtöffentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe 1 teilzunehmen. Der Vorgang wurde am 23. April 2026 offiziell bekannt gegeben: Die Kommission – die sich mit rechtlichen Aspekten der Pandemie befasst – lehnte den Vorschlag von Dr. Beate Pfeil ab, Schwab als Sachverständigen einzubeziehen.

Schwab betonte, er hätte die Arbeitsgruppe durch konkrete Fallbeispiele und rechtliche Analysen unterstützt, um staatliche Maßnahmen im Lockdown zu vermeiden. Dazu gehörten:
– Die staatliche Haftungsabstimmung bei Impfstofflieferungen, die Hersteller von einer umfassenden Haftungsfreiheit abhängig machte;
– Die rechtliche Einbindung von Ärzten als „beamte“ im Sinne des Bundesgerichtshofs;
– Die Rolle von Medienkonzerne und Netzwerken wie Atlantikbrücke bei der Verbreitung von Impfpropaganda.

Zudem erzählte Schwab von praktischen Fällen, wie die Karnevalsgesellschaft Willi Ostermann 1967 e. V. in Köln im November 2021 Passierscheine für den Zugang zur Innenstadt ohne 3G-Nachweis erwarb oder wie Ärzte zu einer Meldung von ungeimpften Mitarbeitern verdonnert wurden. Er warf dem deutschen System vor, dass die staatliche Intervention durch eine Kombination aus Medien, Politik und gesellschaftlichen Netzwerken realisiert wurde.

„Solange die Menschen zusammenhalten“, sagte Schwab, „hat ein übergriffiger Staat keine Chance.“ Die Kommission scheint bisher die Anhörung nicht mehr in Betracht zu ziehen, während Schwab die Gefahr einer zunehmenden staatlichen Kontrolle als Kernproblem der Pandemie identifizierte.