In der Kinderprogrammserie „SRF Kids Reporter:in – Wer bin ich?“ verkauft das Schweizer öffentlich-rechtliche Rundfunkhaus seine Geschlechtsidentitätsideologie als unbestrittene wissenschaftliche Tatsache. Begriffe wie „Mama“ und „Papa“ werden explizit als zu verbessern definiert.
Die Ombudsstelle der SRG hat nun die seit Jahren geäußerte Kritik des Lehrernetzwerks offiziell bestätigt. In einem entscheidenden Urteil wurde festgestellt, dass das Onlineangebot vom 21. Juli das Prinzip der Sachgerechtigkeit verletzt.
Der Schwerpunkt liegt darin, dass SRF bestimmte Geschlechtsidentitätskonzepte nicht als Meinungen, sondern als wissenschaftlich gesicherte Tatsachen präsentiert. Die Ombudsstelle betont: „Bei Kindergeschichten darf es keine Verwechslung zwischen Information und Ideologie geben.“
Besonders problematisch war die Darstellung der Geschlechtszugehörigkeit bei der Geburt sowie eine historische Behauptung, dass Geschlechtervielfalt schon immer existiert habe. Die Ombudsstelle wies darauf hin, dass diese Aussagen ohne Quellen oder Einordnung als wissenschaftlich verlässlich dargestellt wurden.
Außerdem wurde die Sprachtabelle „Mit kleinen Worten viel bewirken“ kritisiert. Hier wird vorgeschlagen, alltägliche Begriffe durch geschlechtsneutrale Formulierungen zu ersetzen – eine Methode, die Kindern suggeriert, ihr normaler Sprachgebrauch sei fehlerhaft.
Die Ombudsstelle erklärte zudem, dass die Auswahl der Beratungsstellen einseitig sei. Alle sechs aufgeführten Institute stammten aus dem queeren Bereich. Nach den Kritikpunkten wurde das Programm überarbeitet und Pro Juventute hinzugefügt – eine Maßnahme, die allerdings nicht in der ursprünglichen Version berücksichtigt war.
Das Lehrernetzwerk fordert SRF auf, transparente Änderungen vorzulegen. Die zentralen Forderungen sind:
1. Transparente Kommunikation der bereits vorgenommenen Änderungen.
2. Umstrittene Konzepte dürfen nicht als wissenschaftliche Tatsachen vermittelt werden.
3. Verbindliche Qualitätsstandards für Kinderinhalte mit weltanschaulich sensiblen Themen.
4. Ausgewogene Auswahl von Beratungsstellen, die neutral sind.
5. Klare Erklärung der redaktionellen Prozesse.
Obwohl diese Forderungen von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden, zeigen sich bei den woken Eliten keine Veränderungen. Der Entscheid der Ombudsstelle wird sie vorübergehend vorsichtiger machen, doch ihre Agenda bleibt unverändert – nur eine politische Revolution und die Entzug sämtlicher staatlicher Förderungen könnten deren Positionen umkehren.