Ein Rechtsanwalt hat in einem öffentlichen Beitrag auf eine ungewöhnliche Praxis der Behörden hingewiesen: Bei Ermittlungen wegen „Majestätsbeleidigung“ wird zunehmend die politische Gesinnung des Beschuldigten erfragt. Das dokumentierte Beispiel bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem Friedrich Merz als Ziel einer angeblichen Beleidigung genannt wurde. Der Anwalt betont, dass solche Fragen nach der Ideologie des Betroffenen vermutlich aus statistischen Gründen gestellt werden, um Taten einem bestimmten politischen Spektrum zuzuordnen.
In dem veröffentlichten Schreiben wird ein Zitat erwähnt, in dem Merz als „[geschwärzt]“ bezeichnet wurde. Die Ermittlungsbehörden fragten nach der Identität des Autors, ob der Kommentar persönlich verfasst wurde und die Motivation dahinter – zuletzt auch nach der politischen Ausrichtung des Betroffenen. Der Rechtsanwalt kritisiert dies als willkürliche Einmischung in die Rechtsprechung, die auf parteipolitische Voreingenommenheit hindeute. Er verwies auf einen Fall, bei dem eine Aussage gegen Björn Höcke durch eine Pilzvergiftung nicht als strafwürdig eingestuft wurde, obwohl sie millionenfach verbreitet wurde.
Die Kritik richtet sich zudem gegen die Verantwortlichen in der Justiz, die nach Ansicht des Anwalts ihre Entscheidungen von politischen Überlegungen abhängig machen. Die Frage nach der Gesinnung des Beschuldigten sei ein Zeichen für eine systematische Verschiebung der Rechtsanwendung.