Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
Massenhafter Krebsanstieg bei Jugendlichen in Australien – Genspritzen werden ignoriert
Die jüngere Generation in Australien ist von einer unerträglichen Krebssituation betroffen. Tumore, die früher fast ausschließlich im hohen Alter auftraten,…
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Greta Thunberg und der Schatten des Terrornetzwerks
Die junge Aktivistin Greta Thunberg gerät erneut ins öffentliche Licht, doch diesmal nicht wegen ihrer Klimabemühungen. Ein Foto zeigt sie…
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Neue Steuer für E-Auto-Fahrer: Britische Regierung erhebt „Pay-per-Mile“-Abgabe
Der britische Staat verliert Einnahmen aus der Mineralölsteuer und will die Stromer-Besitzer zur Kasse bitten. Die sogenannte „Strom statt Sprit“-Strategie…
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