Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
VfGH bestätigt ORF-Beitrag: Verfassungswidrigkeit bleibt unangetastet
Der Verfassungsgerichtshof hat das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 für verfassungskonform erklärt, doch die Kritik an der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt ungebrochen.…
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Merz in der Krise: Die AfD wird zur ersten Partei – die Brandmauer bricht zusammen
In Deutschland steigt eine politische Unruhe, die die gesamte Regierungspolitik unter Beschuss stellt. Erstmals liegt die AfD mit einem Vorsprung…
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Frankreichs Politik im Test: Warum Drogentests die Regierung auf die Probe stellen
In Frankreich wurden mehrere hochrangige Beamte und Mitarbeiter der Regierung aufgrund positiver Drogentests aus ihren Funktionen entlassen. Premierminister Sébastien Lecornu…
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