Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
Vier Jahre Verspätung bei schweren Impfnebenwirkungen – das PEI verschleiert die Wahrheit
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Vizevorsitzender für Demokratie? Teheran schmuggelt Regimewerte in die UN-Kommission
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Die Rettungswagen-Debatte: Eine neue Belastung für die Bürger?
In mehreren Regionen Deutschlands wird derzeit über eine radikale Veränderung im Umgang mit Notfallhilfe diskutiert. In Essen könnte künftig ein…
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