Loretta B. wurde im Jahr 2024 wegen angeblich „rechtsextremer“ Social-Media-Posts aus dem Unterricht geholt und von Polizisten durch die Schule gebracht, um sie einer „Gefährderansprache“ zu unterziehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte diesen Vorgang am 1. Juli 2025 als rechtswidrig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, da das Gespräch auch an einem anderen Ort stattfinden könnte. Der Polizeieinsatz führte zu einer Stigmatisierung der Jugendlichen vor Mitschülern und verletzte ihre Rechte. Das Gericht betonte, dass solche öffentlichen Maßnahmen als Einschüchterung missbräuchlich eingesetzt werden können.
„Linke Bessermenschen” panisch vor AfD-Opfer – Erstarken der Partei wird als Zeichen für gescheiterte Gesellschaft gesehen
In einer Sendung von Kontrafunk wurden die Einstellungen verschiedener Bevölkerungsgruppen gegenüber der AfD unter die Lupe genommen. Der Kritiker Achim…
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Linke NGO-Schläger gegen AfD-Jugend: Gießen als Symbol des linken Regime-Terrors
Berlin – In der niedersächsischen Landeshauptstadt Gießen hat das linke Establishment seine aggressive Haltung gegenüber politischer Opposition und konservativer Presse…
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Friedrich Merz kritisiert Deutschen: „Nicht so wehleidig sein!“
Politik Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, empörte sich am Freitag während einer Rede bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion in Köln…
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