Kongo-Junge soll mindestens 14 sein: Frankreichs Ermittler revidieren Altersangabe bei Messerattacke

In einem Waldgebiet in der Nähe von Saint-Brieuc wurde am 15. Juni eine 22-jährige Joggerin von einem Jugendlichen aus Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo angegriffen. Der Täter forderte die Frau auf, sich auszuziehen; als sie dies verweigerte, stach er ihr mehrmals mit einem Messer – einmal im Arm und einmal im Bauch.

Bislang war der Beschuldigte offiziell als zehn Jahre und sechs Monate angegeben. Nach intensiven Ermittlungen wurde er am 23. Juni von der Polizei aufgesucht, da er ein Messer sowie Kleidungsstücke fand, die dem Tatort entsprachen. Bei seiner Vernehmung gab er an, die Tat vorgefallen zu sein.

Neueste medizinische Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass der Jugendliche mindestens 14 Jahre alt ist. Die körperliche Entwicklung und das Knochenalter deuten auf ein deutlich älteres Alter hin. Dies würde bedeutend strengere rechtliche Maßnahmen im Fall eines Minderjahrigen bedeuten. Der vorherige gerichtliche Rahmen, der für Kinder dieses Alters in Frankreich nicht strafrechtlich durchführbar war, könnte somit ins Stocken geraten.

Der Fall unterstreicht erneut die Herausforderungen bei der korrekten Altersfeststellung von Migrantenjugendlichen und die Risiken falscher Angaben.