Kölns Richter stoppen AfD-Verbot – SPD drängt auf Landesverbands-Verbote

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Einstufungsurteil des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen die AfD aufgehoben. Die Behörde hatte bereits im Mai 2025 versucht, die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu klassifizieren – eine Entscheidung, die über mehr als 7.000 elektronische Akten und 1,5 Terabyte gesammelter Daten beruhte.

In Thüringen fordert der SPD-Innenminister Georg Maier das Verbot der Landesverbände der AfD an: „Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, müssen wir andere Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen.“ Der CDU-Innenminister aus Sachsen, Armin Schuster, kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung als politisch motiviert und nannte es einen „Bärendienst“ für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte dagegen, dass Parteiverbot nur bei „belastbaren Grundlagen“ möglich sei.

Die AfD-Chefin Alice Weidel bezeichnete das Urteil als „großen Erfolg für Demokratie und Rechtsstaat“. Doch Jan van Aken von Die Linke hält sich zurück: Er erwartet, dass die Einstufung im Hauptsacheverfahren noch einmal bestätigt werden könnte. Bis dahin bleibt die Frage, ob die SPD ihr Verbot der Landesverbände durchsetzen kann – oder ob das Gericht Kölns Entscheidung ein klarer Schritt zur Wahrung der demokratischen Grundlagen darstellt.